Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1862. (11)

— 38. — 
14. Bekanutmachung, 
die mit der Großherzoglich Sächsischen Regierung zu Weimar 
wegen der in Criminal= und Polizei-Untersuchungen erwachsenen 
Kosten abgeschlossene Uebereinkunft 
betressend. 
Mit Höchstlandesregentschaftlicher Genehmigung ist mit der Großherzoglich 
Sächsischen Regierung zu Weimar nach Inhalt der diehelt ausgetouschten gleich- 
lautenden Erklörungen vom 27. Februar und 29. März d. J., wegen der in 
Eriminal= und PolizeirUntersuchungen erwachsenden Kosten eine Uebereinkunfe ab- 
geschlossen worden, welche andurch zur Nachachtung bekannt gemacht wird. 
Greiz, am 16. April 1862. 
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung das. 
Dr. Herrmann.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.