Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1862. (11)

Gesetzsammlung 
des Fuͤrftenthums Reuß aͤlterer Linie. 
M. 6. 
r# 
(Ausgegeben den 22. Mai 1362.) 
  
17. Gese 8, 
die Verbesserung des Diensteinkommens der Volkeschullehrer 
betreffend. 
Wir Caroline Amalie Elisabeth verwittwete Fürstin Reuß 
älterer Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz, 
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborene Prinzessin zu 
Hessen-Homburg, als Vormünderin Unseres vielgeliebten minder- 
jährigen Sohnes, Heinrich des Zwei und Zwanzigsten älterer 
Linie sonveräuen Fürsten Reuß, Grafen und Herrn von Plauen 2c. 
und Landesregentin, 
haben es für nöthig erachtet, auf eine Verbesserung des Diensteinkommens der 
Volesschullehrer Bedacht zu nehmen und zu diesem Behufe insbesondere die 
Verpflichtungen der Schulgemeinden gegen die betreffenden Lehrer genauer fest- 
zustellen und verordnen daher mit ständischer Zustimmung Folgendes: 
K. 1. 
Das zu Geldwerth angeschlagene Gesammteinkommen eines ständigen Leh- 
rers darf 
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