Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1864. (13)

— 86 — 
K. 45. 
Depositen der gewählten Directorialmitglieder. 
Wer die Wahl in das Directorium annimmt, bat vor seinem Antritte 
fünf Stück Gesellschaftogctien zu deponiren und nach Niederlegung dieses Amtes 
zurück zu empfangen. 
S. 16. 
Amtsdauer und Ergänzung der gewählten Directorialmitglieder. 
Alle drei Jahre von Eröffnung deo Bahnbetriebs an, bat eines der von 
dem Aueschusse gewählten Directerialmitglieder (F. 33 a) auozuscheiden; für 
das erste Mal entscheidet hierbei das Lors, sodann die Zeit der Amtedauer. 
Der Ausscheidende ist sofort wieder wählbar. 
Dafern eines der von dem Aueschusse gewählten Mitglieder des Direc- 
toriume seine Stelle vor der Zeit niederlegen will, so hat selbiges diesen Gnl- 
schluß drei Monate zuvor bei dem Vorsitzenden des Ausschusses schriftlich an 
zuzeigen, darf sich aber seinen Obliegenbeiten vor dem wirklichen Auatritte 
nicht eien 
P, Aueschut ist berechtigt, von der dreimonatlichen Ründigungofrist zu 
ainpe 
Ein leichxitiger Austritt Beider ist nicht zulässig, es muß vielmehr ein 
Jeitraum von mindestene drei Monaten dazwischen liegen: bei Rleichzeitiger 
Kündigung enischeidet nothitenfalle dad Vooe. 
Vacanzen, welche durch Tod, Remelien, Verlust der Wahlbarkeit (F. 44) 
oder freiwilliges Austreten enssteben. sind sofert wieder zu besetzen: es tritt 
dann das neugewählte Mitglied binsichtlich der Amtedauer an die Stelle des 
Auogeschiedenen. 
8. 17. 
Gleichstellung der Directorialmitglieder, vollziehender Director und 
dessen Stellvertreter. 
Sämmtliche drei Directorialmitglieder (F. 44) haben, soweit nicht die 
Statuten etwas anderes festsetzen, gleiche Rechte und Pflichten; doch steht es 
ihnen frei, die Geschäfte unter sich nach bestimmten Zweigen zu theilen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.