Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

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20. Verordnung, 
die Ausführung des Nachtrags zu dem Gesetze über die Grund- 
steuerregulirung vom heutigen Tage 
betreffend. 
Zur Ausführung des Nachtrags zu dem Gesetze über die Grundsteuer- 
regulirung rom heutigen Tage verordnen Wir mil Höchster Landesregent- 
schaftlicher Genehmigung: 
Erster Abschnitt. 
Bestimmungen über die Lae und Einschätzung der 
Ländereien. 
I. Classisication der Ländereien. 
A. Ackerland. 
8. 1. 
Eilntheilung. 
1) Das Ackerland wird nach der größern oder geringeren Bündigkei 
und nach den dieselbe bedingenden Hauptbestandibeilen in zwei 
Kategorien und zwar in 
a) Then- (oder Lehm.) Boden, welcher seine Nachtheile in der 
Nässe, 
b) Sandbeden, welcher seine Nachtheile in der Treckenheit hat, 
eingetheilt. 
2) Diese beiden Kategerien zerfallen in 13. Haupt-- und 12 Unterklassen.
	        
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