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D übernimmt aus dieser von ihm abgegebenen
Abmeldung die Verpflichtung, die Waaren, auf welche dieselbe lautet, in der
darin angegebenen Gattung und Menge mit gegenwärtiger Abmeldung bis zum
unverändert und mit unverlebtem Verschlusse bei der Steuer-
Expedition auf dem Bahnhofe der Eisenbahn hieselbst
zur Revision zu stellen oder siellen zu lassen; ingleichen für den Betrag des
Eingangogolles von den vorgedachten Waaren oder, oweit deren Gattung nicht
durch spezielle Revision ermittelt ist, für den Betrag des Eingangszolles nach
dem höchsten Tarissatze, den I§. 43 und 58 der Zollordnung gemäß, zu
haften.
Diese Verpflichtungen Frlschen nur dann, wenn durch die vorgenannte Steuer-
Expedition bescheinigt sein wird, daß jenen Oesicgenheiten völlig genügt sei,
und wenn außerdem noch der Waren-Ausgang d n fñr deu Verkehr auf den
Eisenbahnen bestehenden besonderen Vorschriften crmih nachgewiesen sein wird.
Bemerkung wegen geleisteter Acceptations-Erklärung.
Sicherheit. übernehme diese
Für die vorstehend angegebenen Abmeldung und mit derselben die
Verflichtungen ist vorstehend angegebenen Verpflichtun-
Sicherheit geleistet. gen.
Unterschrift des Bürgen:
den ten 185
Haupt-Steueramt.