Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1867. (16)

Gesetzsammlung 
des Fuͤrstenthums Reuß aͤlterer Linie. 
W. 12. 
—— — 
(Ausgegeben den 25. Juni 1867.) 
18. Publikations-Verordnung, 
die Verkündung der Verfassung des Norddeutschen Bundes 
betreffend. 
Wir Heinrich der Zwei und Zwanzigste von Gottes Gnaden 
älterer Linie sonveräner Fürst Neuß, Graf und Herr von Plauen, 
Herr zu Greiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. 
Nachdem die Verfassung des Norddeutschen Bundes voen den verbün- 
deten Fürsten und freien Städten mit dem Neichstage vereinkart worden ist, 
verkünden Wir dieselbe mit Vorbehalt der Zustimmung des hierzu nach 
Erfolg der angeordneten Wahlen sofort von Uns einzuberufenden Landtags 
in nachstehender der Vereinbarung entsprechender Jassung und bestimmen, 
daß solche am 1. Juli 1867 für das Fürstenthum in Krast treten soll. 
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