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in diesem Jahre in die Militärpflicht eintretenden Mannschaften ist das nach-
stehend angeordnete Verfahren einzuhalten.
8. 2.
Die mit Führung der Kirchenbücher betrauten Geistlichen und Schuldiener
fuben aus denselben alle Mannspersonen, welche im lansenden Jahre das
Lebensjahr zurücklegen, also die im Jahre 1847 Geborenen mit Ausnahme
v0%r welche laut des Kirchenbuchs wieder verslorben sind, genau aufguzeichnen,
für jeden Ort mit Einschluß der dazu gezogenen einzelnen Güter, Mühlen
und onpen Ansiedelungen in einer besonderen Lisle einzutragen und mit
vollständigem Vor= und Zunamen, mit Beisügung von Namen und Stand
des ehelichen Vaters oder der unehelichen Mutter, auch des bekannten oder
muthmahlichen Aufenthalts und Standes des Piichugen, mier Lherttausender
Nummer in den betreffenden Spalten 1, 2, mit Offenlassung der Spalte
4 der ihnen durch Unsere Negierungokanzlei zuzuferligenden #en Shfepren
Dieses Verzeichniß ist in doppelter völliger gleicher Ausfertigung für jeden
Ort spätestens
bis Ende dieses Monats
an die zuständige Gemeindebrhörde (städtische oder Gerichtsbehörde) einzusenden.
8. 3.
Die Oenieindebehörden — bezüglich solcher Orte, wo getheilte Gerichts-
barkeit besteht, nach vorgängiger Verständigung mit der betreffenden Gerichts-
behörde — haben die an sie eingehenden Ortsgeburtslisten durch Nachtragung
der im Jahre 1847 außerhalb des Orts geborenen Militärpflichtigen, welche
in dem Orte selbst oder durch ihre Eltern das Heimathorecht erlangt haben,
ohne Unlerschied, ob sie auwesend oder abwesend sind, zu ergänzen, mit Zu-
ziehung der Ortsvorstände alle zinschlngenden Punkte sorgfältig zu erörkern
und aufzuklären, namentlich im Zweisel über das Alter auswärts Geberener
deren Taufzeugnisse einzufordern, nöthigen Falls auf deren Kosten selbst ein-
zuziehen, den etwaigen Tod, Wegzug und anderweilen Aufenthaltsort zu er-
mitteln und in der Tabelle — Spalte 3. — vorzumerken.
KS. 4.
Bei der Erörterung der Gründe für Befreiung, Zurückstellung, Unwür-
digkeit sind stalt der zeither (ogl. §§. 8 u. 9 des Gesetzes vom 31. December