Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1867. (16)

Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen rc. 
thun kund und sügen hiermit zu wissen: 
Nachdem Wir mit den verbündeten Regierungen der Norddeutschen Staa- 
ten übereingekommen sind, zur Berathung der Verfassung und der Einrich- 
tungen des Norddeutschen Bundes Vertreter der Nation zu einem Reichslage 
zu versammeln, die gedachten Regierungen auch durch ihre Bevollmächtigten 
am 18. Januar d. Is. den Beschluß gefaßt haben, die Einberufung des 
Reichstags der Krone nupe zu übertragen, und nachdem die allgemeinen 
Wahlen am 12. Febru Js. staltgefunden haben, berusen Wir den Reichs- 
lag des, Norddeutschen ##n hierdurch auf 
Sonntag, den 24. Februar d. Jo., 
in Unsere Haupt- und Residenzstadt Verlin. 
(L. S)) Gez.) Wilhelm. 
% (gegengez.) von Bismarck. 
Einbemfungs-Patent 
ũr 
den Reichstag des Norddeutschen 
Bundes.
	        
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