7. Höchste Verordnung,
die Auflösung des zur Berathung einer neuen Landesverfassung
einberufenen Landtags
betreffend.
Wir Caroline Amalie Elisabeth, verwittwete Fürstin Reuß
älterer Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz,
Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborene Prinzessin zu
Hessen-Homburg, als Vormünderin Unseres vielgeliebten minder-
jährigen Sohnes, Heinrichs des Zwei und Zwanzigsten älterer
Linie sonveränen Fürsten Neuß, Grafen und Herru von Plauen 2c.
und Landesregentin,
fügen hiermit zu wissen:
Nachdem die Verhandlungen des mittelst vandcoberrlicher Vorordnung vom
31. Mai 1848 einbernjenen Landtags zur Berathung ciner neuen Landesver-
fassung zu dem davon erwarteten Grfolge nicht geführt hatten, durfte mit dem
Wegfalle des Zwecks der Verufung dieser Landtag selbst für geschlossen geachtet
werden.
Co wurde jedoch von den im Jahre 1856 wieder 7 einem ordentlichen
Landtage versammelten Ständen des Fürstenthbums zu Beseitigung etwaiger
Zweifel die ausdrückliche Auflösung deo sogenannten Berathungslandtage beau-
tragt und diesem Antrage die Landesberrliche Genehmigung ertbeilt.
Da die öffentliche Bekundung dieseo Beschlusses noch unterblieben ist,
jedech zur vollständigen Klarstellung des Verhältnisses von Uns für zweckmäßig
erachtet wird; so setzen Wir biermil die Landesberrliche Verordnung vom