Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1867. (16)

Gesetzsammlung 
des Fuͤrstenthums Reuß aͤlterer Linie. 
„W. 25. 
% 
(Ausgegeben den 26. November 1867.) 
  
42. Regierungsverordnung, 
die Anfertigung der Geburts= und Sterbelisten, sowie die Führung 
der Stammrollen in Militär-Ersatz-Angelegenheiten, ingleichen 
das Verfahren bezüglich der Reklamationen z Militärangelegenheiten 
betreffend. 
In Auoführung der das hiesige Militärwesen betreffenden kundeöherrlichen 
Verordnungen vom 15. Juli und 13. September dieses Jahr auf 
Grund der auch für das hiesige Land maßgebenden Königlich Praßiseh Er- 
satz-Instruction vom 9. December 1858, wird im Anschluß an die im Königreiche 
Preußen geltenden Bestimmungen, mit Höchster Genehmigung Folgendes verordnet: 
J. 
Die Auferulgung der Geburks= und Sterbelisten, sowie die Fllhrung der Stamme 
kollen betresfend. 
8. 1. 
Die für die Militär-Ersa-Geschäfte nöthigen Geburts= und Sterbelisten 
sind von den Pfarrämtern, denen die Führung der Geburts= und Sierbe-Register 
landesordnungsgemäß obliegt, nach dem Schema A. anzufertigen und bis zum 
15. Jannar jedes Jahres an die mit Führung der Stammrollen beauftragten 
Behörden (F. 6) einzureichen. 2 
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