Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1867. (16)

— 260 — 
Candidaten aufgenommen worden ist, fertigt die Kreis-Ersa-Commission einen 
Ausweis über seine gänzliche Befreiung vom Militärdienst aus und legt diesen 
der Departements- Eckah nommnissten zur Bestätigung vor. 
Nach erfolgter Bestätigung wird der Candidat der Theologie in den be- 
treffenden Listen gestrichen, wogegen derjenige, welcher die Prüfung nicht be- 
standen hat, der vorerwähnten Begünstigung der Zurückstellung und resp. 
Militärbefreiung für verlustig erklärt und nachträglich zur Erfüllung seiner 
Militärdienstpflicht heranzuziehen ist. 
F. 20. 
Anträge auf Entlassung von Soldaten vor beendigter Dienstzeit sind, 
unter Benuhung des Schemas D. bei dem Givilvorsitzenden der Kreis-Ersatz= 
Commission einhurnichen welcher die Familien 2c. Verhältnisse der Bittsteller, 
sowie ganz besonders die nach der Aushebung des Reklamanten in den Ver- 
hältnissen eingetretenen Veränderungen genau prüft, und die Anträge, insofern 
sie nicht unbegründet befunden werden, mit den erforderlichen Ausweisen und 
mit seinem Gutachten versehen, an Fürstliche Regierung einreicht, worauf als- 
dann das #. 45 der Landesherrlichen Verordnung vom 13. September d. J. 
geordnete Verfahren Plat greift. 
Greiz, den 30. Oktober 1867. 
Fürstl. Neuß-Plauische Landesregicrung das. 
Dr. Herrmann. 
Bruno Men.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.