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Candidaten aufgenommen worden ist, fertigt die Kreis-Ersa-Commission einen
Ausweis über seine gänzliche Befreiung vom Militärdienst aus und legt diesen
der Departements- Eckah nommnissten zur Bestätigung vor.
Nach erfolgter Bestätigung wird der Candidat der Theologie in den be-
treffenden Listen gestrichen, wogegen derjenige, welcher die Prüfung nicht be-
standen hat, der vorerwähnten Begünstigung der Zurückstellung und resp.
Militärbefreiung für verlustig erklärt und nachträglich zur Erfüllung seiner
Militärdienstpflicht heranzuziehen ist.
F. 20.
Anträge auf Entlassung von Soldaten vor beendigter Dienstzeit sind,
unter Benuhung des Schemas D. bei dem Givilvorsitzenden der Kreis-Ersatz=
Commission einhurnichen welcher die Familien 2c. Verhältnisse der Bittsteller,
sowie ganz besonders die nach der Aushebung des Reklamanten in den Ver-
hältnissen eingetretenen Veränderungen genau prüft, und die Anträge, insofern
sie nicht unbegründet befunden werden, mit den erforderlichen Ausweisen und
mit seinem Gutachten versehen, an Fürstliche Regierung einreicht, worauf als-
dann das #. 45 der Landesherrlichen Verordnung vom 13. September d. J.
geordnete Verfahren Plat greift.
Greiz, den 30. Oktober 1867.
Fürstl. Neuß-Plauische Landesregicrung das.
Dr. Herrmann.
Bruno Men.