Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1867. (16)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß älterer Linie. 
„W. 4. 
(Ausgegeben den 21. Mälz 1867.) 
  
8. Gese, 
die Erhöhung der Hundesteuer 
betreffend. 
Wir Caroline Amalie Elisabeth, verwittwete Fürstin Reuß 
älterer Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz, 
Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborene Prinzessin zu 
Hessen-Homburg, als Vormünderin Unseres vielgeliebten minder- 
jührigen Sohnes, Heinrichs des Zwei und Zwanzigsten älterer 
Linic sonveränen Fürsten Neuß, Grafen und Herrn von Plauen 2c. 
und Landeoregentin, 
haben aus Anlah mehrfacher Anzeigen wegen mißbränchlich überhand sihmen- 
den Haltens von Hunden zu Stenerung diese, in Hinblick auf die so ufig 
vorkommende Wuthkrankheit der allgemeinen Wohlfahrt Gefahr rohendes 
Vebelstandes eine GErhöhung der für Haltung von Hunden bestehenden Abgabe 
beschlossen und verordnen daher mit Ständischer Zustimmung Folgendes: 
die durch §. 3 des (— durch die Regierungsbelmuntmachung vom 
27. Mai 1852, Gesey-Samml. von 1352 S. 44 eingeschärften —) 
Mandats vom 14. August 1823 auf jährlich 12 Groschen Courant 
festgesetzte, durch das Publicandum vom 30. März 1825 auf Einen 
Thaler erhöhte Hundestener wird auf Zwei Thaler jährlich erhöht. 
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