9. Gesettz,
die Revision des Gewerbe= und Einkommensteuertarifs
betreffend.
Wir Caroline Amalie Elisabeth, verwittw. Fürstin Reuß
älterer Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz,
Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborene Prinzessin zu
Hessen-Oomburg, als Vormünderin Unseres vielgeliebten minder-
jährigen Sohnes, Heinrichs des Zwei und IZwanzigsten älterer
Linie sonveräuen Fürsten Reuß, Grafen und Herrn von Plauen 2c.
und Landesregentin,
haben in Hinblick auf den durch den Beitritt des Fürstentbums zum Nord-
deulschen Bunde und die dadurch bedingte rhöhung des Militärcontingents
gesteigerten Bedarf der Landeokasse für nothwendig crachtet, unerwartet der
bevorstehenden Einführung des neuen Grundsteuersystems und vorbehältlich der
damit zu verbindenden nuchgreisenden. nuen des Gewerbe= und Ein-
kommensteuerspstems, zunächst die in i Gesetz vom 17. December 1855
und dem Nachtrage hierzu vom 2. - 1863 festgestellten Steuersätze
einer Revision unterziehen zu lassen und verordnen in dessen Folge mit
Ständischer Zustimmung, was folgt:
rbe-· und (Einkommensteuer ist künftig nach Maßgabe des
zienstehene Tarifs anzusetzen und einzuheben.
Gesetze vom 17. December 1855 unter A. angefügte
Tarif, anseen die Bestimmung I. Al. 1. des Gesetzesnachtrags vom
; Januar 1863 tritt außer Kraft.
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz eigenhändig vollzogen und Unser
Landeregentschaftliches Insiegel beifügen lassen.
Greiz, den 18. März 1867.
(L. S.) Caroline.
Dr. Herrmann.
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