Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1867. (16)

Tarif 
der Geewerbe- und Einkommenstener. 
  
Erwerbsart. 
I. 
Handel, 
Fabriks- 
betrieb 
und 
Gewerbe. 
  
Abstufungen 
nach dem Amsange des Zewerbszweiges. 
1) Kaufleute 1. Klasse, insbesondere Groß-- 
d 
—1 
händler, Besitzer großer Fabriken, Fär- 
bereien, Druckereien, Hüttenwerke, Papier- 
mühlen und anderer bedeutender Etablisse- 
ments, Eigenthümen von städtischen Apo. 
theken ꝛc. . 
Kaufleute 2. Klass iisbesondere Malerial. 
waarenhändler und Detaillisten mit leb- 
haftem Geschäftsbetrieb, Besitzer von Fabri- 
ken und bnlichen Werken geringeren Um- 
fangs 
Eigenthümer von Apolheken duf den Lande 
Handwerker, welche ihre Gewerbe Fabrik- 
mäßig betreiben, z. B. die sogen. „Meß- 
meister" sind, insofern sie eine Firma 
führen, bei auögebreitetem Geschäftsumfang 
unter die vorstehende, nach Befinden auch 
unter die 1. Katechorie zu nehmen. Bei 
geringem Umsatz bewendet es jedech bei 
den nebenbemerkten Sätzen 
3) Detaillisten mit geringem -rifetrnn, 
Kleinhändler, Krämer, Höcker 
  
Jährl. Betrag der 
Steuer. 
  
  
  
  
eriuglies J bechtes 
M– 
“*l . ½r 
H l 
1 
"1 
N 
50 —8300 — 
# 
W 
T 
10 —50 — 
5 15 — 
s 
5—10— 
— 5% 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.