Gesetzsammlung
des Fürstenthums Reuß älterer Linie.
Go.
(Ausgegeben den 28. März 1867.)
11. Gesetz,
die Verfassung des Fürstenthums Reuß älterer Linie
keiressend.
Wir Heinrich der Zwei und Zwanzigste, von Gottes Gnaden
älterer Linie souverainer Fürst Neuß, Graf und Herr von Plauen,
Herr zu Greiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. 2c. 2c.
sugen hiermit zu wissen:
In der Ueberzeugung, daß die zeitherige Landesverfassung den vorgeschrittenen
Anforderungen an die Staatsverwaltung nicht mehr genüge, und von dem ausrich-
tigen Wunsche erfüllt, die vielfach kund gegebene Envartung nach einer zeitgemäßen
Umgestaltung derselben in einer für das Wohl des Landes wahrhaft sörderlichen Weise
zu befriedigen, ertheilen und verkünden Wir mit hierzu erklärter Zustimmung der
Stände des Furstenkhums nachstehende