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Hohenzollern-Sigmaringen, sowie die in deren Austrage von den Angehörigen
den Beamten der Umgebung, dem Gefolge oder den Hofstaaten aufgegebenen
Depeschen;
2) die von den Senaten der freien Städte Bremen, Hamburg und Lübeck in rei-
nen Staats= oder Bundes-Dienstangelegenheiten aufgegebenen Depeschen;
3) die Depeschen, welche von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Nord-
deutschen Bundes während ihrer Anwesenheit in Berlin in reinen Dienstange-
legenheiten aufgegeben werden;
4) die Depeschen der Mililär= und Civil-Behörden des Bundes, sowie der diplo-
matischen Agenten und der Staats-Verwaltungs-Behörden der Bundesstaaten
mit Einschluß der solche Behörden vertretenden einzelnen Beamten, wenn diese
Depeschen reine Bundes= oder Stagts-Dienstangelegenheiten betreffen;
5) die amtliche telegraphische Correspondenz der Gerichte, Staatsanwaltschafts-Be-
amten und Polizei-Behörden, resp. der als solche sungirenden Ortabehörden
(Magistrate, Bürgermeister), Falls bei vieser Correspondenz ein reines Dienst-
Interesse obwallet, sowie die Skeckbriese der Gerichte, Staalsapwaltschafts-Be-
amten und Polizci-Behörden, Falls schon beim Erlaß der Steckbriefe außer
Zweifel steht, daß eine Person, welche für die Kosten aufzukommen hat, über-
haupt nicht vorhanden ist;
6) die Depeschen der Eisenbahn-Verwallungen, Eisenbahn-Stationen und Eisen-
bahn-Beamten an vorgesehbte Behörden über vorgekommene Unglücksfälle und
Vetriebsstörungen.
Welche Depeschen der Eisenbahn-Verwaltungen k. außerdem gebührenfrei
anzunehmen und zu befördern sind, ist durch Special-Verträge festgesetzt.
B. Gebührenfreiheiten fürr Depeschen nach den nicht zum Nord=
deutschen Bunde gehörenden Staaten.
S. 2.
Depeschen, welche von den im §. 1 unter 1, 2 und 4 bezeichneten Allerhöchsten
resp. Höchsten Herrschasten, Senaten, Behörden und Beamten nach der Schweiz, nach
Italien, Malta, Egupten, Indien, nach Spanlen und Portugal, nach Schweden und Nor-
wegen, nach Rußland, nach Großbritannien, Irland, Amerika aufgegeben werden, ge-
nießen, wenn ihre Beförderung ohne Verührung der Linien eines zum Deutsch-Oesterreichi-
schen Telegraphen-Vereine gehörenden Siaates (Oesterreich, Baiern, Württemberg, Baden,