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sungen.
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II Ueber eine recommandirte Sendung wird dem Absender ein Einlie-
ferungeschein ertheilt
Wünscht der Absender eines recommandirten Briefes u. s. w. eine
von dem Adressaten auszustellende Cmfangebescheinigung (Rücschein, Retour.
NRecepisse) zu erhalten, so muß ein sol ches & Verlangen durch die Bemerkung:
gegen Nückschein" (, Kelsurseterife) auf der Adresse ausgedrückt sein, und
der Absender sich namhaft machen.
S. 17.
1 Die Postverwaltung übernimmt es, ldie Versendung von Geldern bis
zum Betrage von funzig Thalern oder von sieben und achtzig und einem hal-
ben Aben einschließlich im Wege der Post- Anweisung zu bewirken.
.Die Einzahlung des Betrages erfolgt durch den Absender bei der
breenn des Aufgabeerts und die Auszahlung an den Adressaten durch
die Post-Anstalt am Bestimmungsorte.
II! Zu den Post-Auweisungen werden gedruckte Cartons verwendet, welche
von den Yost-Anstalten unentgeltlich verabsolgt werden. Ein Brief darf mit
der Post-Awveisung nicht vereinigt sein.
IV Die Angabe des Geldbetrageb auf der Post-Anweisung hat in der
Regel in der Thalerwährung zu erfolgen, kann jedoch in Gebieten mit Gul-
denwährung in letzterer staltfinden. Die Thaler= oder Guldensumme muß in
ahlen und in Buchstaben ausgedrückt sein.
Der der Post-Anweisung angesügte Coupon kann vom Absender zu
schriftlichen Mittheilungen jeder Art benutzt werden.
VI Die Gebühr ist vom Absender im Voraus zu entrichten, möglichst
durch Verwendung von Postfreimarken.
11 Ucber die Post-Auweisung wird dem Aufgeber ein Einlieferunge-
schein ertheilt. Die Postverwaltung buie für den eingezahlten Betrag in
demselben Umfange wie für Geldsendun
VIII Das Verfabren der Neomncenanen findet bei dem Postanweisungs-
Verle feig —N ng.
ost-Anweisungen mit dem Vermerle „poste restante“, so wie
solche, welche durch Expressen bestellt werden sollen, sind zulässig.
X e Autzahlung des angewiesenen Betrages erfolgt, nachdem der
Adressat de unf der Posl-Anweisung befindliche Quittung durch Einsetzung des
Orts und Datums, so wie durch Hinzufügung seiner ss voll-
zogen hat, gegen Rückgabe der Post-Anweisung. Der der Post-Anweifung
angesügte Coupon kann von dem Mdressaten zurückbehalten werden.
Findet die Auszahlung in einer andern Währung statt, als derjeni-
hen, auf welche die Post. Anweisung lautet, so ist die Reduction des eingczahl-