476
Das Gericht zieht sich demnächst in das Berathungszimmer zurück. Bis zu diesem
Zeitpunkte ist jeder Partei die Zurücknahme ihres Rechlömittels verstattet, welchen Falles
sie die o. veranlaßten Kosten zu übernehmen hat.
313. Das Ober-Appellations-Gericht fällt die Engscheidung nach Stimmen=
nehchi o Veobachtung der näheren Verordnungen im Art.
Findet es die Nichtiakeitsbeschwerde begründet, so hebt es das vorige Urtheil auf
und erkennt rücksichtlich der im Art. 306 aufgezählten Richtigkeltsgründe:
1 Nr. 1. auf nochmalige Hauptverhandlung und Entscheidung durch das Ge-
schworntngerict. desselben oder eines anderen Geschwornenbezirkes;
zu Nr. 2, daß der Angeklagte von der erhobenen Anklage freizusprechen sei;
zu Nr. 3 und 4, wie zu Nr. 1;
zu Nr. 5, wenn die That für ein Verbrechen gehalten wurde, während sie keines
ist, wie zu Nr. 2; und wenn die That für kein Vrrbrechen bchalten wurde,
während sie nach den Strafgesetzen ein solches ist, wie zu Nr. 1;
zu Nr. 6, 7, 8 und 9, wie zu Nr. 1.
Die von dem Ober-Appellations-Gerichte gegebene Entscheidung ist für die in der
Sache anderweit entscheidenden Gerichte, Kreisgerichte, das Appellations-Gericht, oder Ge-
richtshöfe bei dem Geschwornengerichte, maßgebend.
Art. 314. Das Urtheil des Ober-Appellations-Gerichtes ist, nachdem sich letzteres
in den Gerichtssaal zurückverfügt hat, mit den Entscheidungsgründen mündlich zu ver-
kündigen.
vr schristliche Abfassung des Urtheiles ist, wie Art. 303 verordnet, zu den Akten
zu brin
315. Führung eines Protokolles über die öffeutliche Verhandlung vor dem
Ster rt. W no Gerichte und über dessen Beschlußfassung ist, wie die Art. 262—264
bestimmen, erforderlich.
Art. 316. Offenbar grundlose Nichtigkeitsbeschwerden soll das Ober-Appellations-
Gericht an den Parteien und den Vertheidigern mit Geldstrafen, welche bis zu funfzig
Thalern ansteigen können, unnachsichtlich ahnden und dieses auch bei den in den Art.
206 f. und in den Art. 332 f. gedachten Nichtigkeitsbeschwerden zur Anwendung kommen.
III. Appellation gegen Enduriheile der Kreisgerichte.
. 317. Gegen Endurtheile eines Kreisgerichtes ist Appellation an das Appel-
Iuhenitnn zulässig. Sie kann gegen verurtheilende und freisprechende Urtheile nach
allen Richtungen, wegen vorliegender Nichtigkeiten (Art. 306), wegen angenommenen