Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1868. (17)

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Von diesen Ansätzen wird allcs während der Verhandlung bei dem betreffenden 
Gerichte vorkommende umfaßt, außer dem Protolle (Ziffer 2 oben) und außer 
den Ansätzen der Staatsanwaltschaft. 
16) Oeffentliche Verhandlung vor dem Ober-Appellations-Gerichte auf er- 
hobene Nichtigkeitsbeschwerde gegen Endurtheile der Geschwornengerichte oder 
des Appellations-Gerichtes einschlüssig des Urtheils 3 Thlr. bis 12 Thlr. 
17) Oefkentliche Verhandlung vor dem Appellations-Gerichte gegen End- 
urtheile der Kreisgerichte — einschlüssig des Urtheils 3 Thlr. bis 9 Thlr. 
Bemerkung zu Nr. 15—17. Dauert eine öfentliche Verhandlung 
mehrere Tage hindurch, so kann die Gebühr für jeden Tag in Ansatz gebracht 
werden. 
18) Umläufe (Zirkular-Ladungen, Zirkular-Benachrichtigungen) 12 EGr. 
19) Berichte ohne Unterschied, für jede Seitttte. 4r. 
on nicht unter .. . . 10Gr. 
20) Abnahme eine Eides ober bictiihen F an Eibesstat daher 
ot Protokoll-Ansatze) bei nicht öffentlicher Verhandlung 
Vemerkung. Bei öffentlichen Verhandlingen geht dieser besondere Ansatzt 
in dem für die Verhandlung felbst unter. 
21) Bestellung eines Vertheidigers . . . . 10 Gr. 
22) Randbeschlüsse, welche die Stelle einer auherdem n nvennetdltchcn Aus- 
fertigung vertreten 5 Gr. 
Alle anderen Randbeschlüsse sind ganz frei. 
23) Für eine im Mandats-Verfahren erledigte Untersuchung wird, mit Cinschlß 7 
Verläge und der Vestellgebühren, ein Aversional-Quantum von 3 Gr. 
Gr. angesetzt. 
KS. 8. 
In Waldbußangelegenheiten, in Untersuchungen wegen Garten= und Feld-Deuben 
und in ganz geringfügigen Uebertretungofällen greifen die Ansätze des vorigen Paragra- 
phen höchstens nur zur Fe ## Nlatz. 
75
	        
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