501
Von diesen Ansätzen wird allcs während der Verhandlung bei dem betreffenden
Gerichte vorkommende umfaßt, außer dem Protolle (Ziffer 2 oben) und außer
den Ansätzen der Staatsanwaltschaft.
16) Oeffentliche Verhandlung vor dem Ober-Appellations-Gerichte auf er-
hobene Nichtigkeitsbeschwerde gegen Endurtheile der Geschwornengerichte oder
des Appellations-Gerichtes einschlüssig des Urtheils 3 Thlr. bis 12 Thlr.
17) Oefkentliche Verhandlung vor dem Appellations-Gerichte gegen End-
urtheile der Kreisgerichte — einschlüssig des Urtheils 3 Thlr. bis 9 Thlr.
Bemerkung zu Nr. 15—17. Dauert eine öfentliche Verhandlung
mehrere Tage hindurch, so kann die Gebühr für jeden Tag in Ansatz gebracht
werden.
18) Umläufe (Zirkular-Ladungen, Zirkular-Benachrichtigungen) 12 EGr.
19) Berichte ohne Unterschied, für jede Seitttte. 4r.
on nicht unter .. . . 10Gr.
20) Abnahme eine Eides ober bictiihen F an Eibesstat daher
ot Protokoll-Ansatze) bei nicht öffentlicher Verhandlung
Vemerkung. Bei öffentlichen Verhandlingen geht dieser besondere Ansatzt
in dem für die Verhandlung felbst unter.
21) Bestellung eines Vertheidigers . . . . 10 Gr.
22) Randbeschlüsse, welche die Stelle einer auherdem n nvennetdltchcn Aus-
fertigung vertreten 5 Gr.
Alle anderen Randbeschlüsse sind ganz frei.
23) Für eine im Mandats-Verfahren erledigte Untersuchung wird, mit Cinschlß 7
Verläge und der Vestellgebühren, ein Aversional-Quantum von 3 Gr.
Gr. angesetzt.
KS. 8.
In Waldbußangelegenheiten, in Untersuchungen wegen Garten= und Feld-Deuben
und in ganz geringfügigen Uebertretungofällen greifen die Ansätze des vorigen Paragra-
phen höchstens nur zur Fe ## Nlatz.
75