Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1868. (17)

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II Eo isl Sache des Neisenden, gleich bei Lösung des Passagier-Villets 
n prüfen, ob dasselbe den Tag und Bestimmungsort der Reise richtig bezeichnet. 
Nach der ohne Erinnerung erfolgten Annahme des Passagier-Villets kann der 
Einwand, daß der Tag oder der Bestimmungsort der Reise in demselben un- 
richtig anggeben sei, nicht mehr zugelassen werden. 
III. Die Zeit des Abganges der Post kann bei Posten, deren Abgang 
von dem Eintreffen anderer Posten oder Eisenbahnzüge abhängt, nur dahin 
bestimmt werden: 
die Post geht ab Stunden Minuien nach Ankunft des 
Isten, 2ten c. Eisenbahnzuges (der Post) aus 
und es liegt in dergleichen Fällen dem Reisenden ob, die möglichst frühe Ab- 
gangszeit zur Richtschnur zu nehmen. 
IV. Die Nummer des Passagier-Billets richtet sich nach der Reihefolge, 
in welcher die Meldung zur Mitreise geschehen ist, doch steht es Jedermann 
frei, bei der Meldung unter den im Hauptwagen noch unbesetzten Plägen sich 
einen bestimmten Platz zu wählen 
onen, die sich an Haltestellen emeldet haben und aufgenommen 
worden sind, können ein Passagier-Billet erst ä der nächsten Post-Anstalt aus- 
gestellt erhalten, und haben bei dieser oder, wenn sie nicht so weit fahren, an 
den Conducteur oder Postillon das Personengeld zu entrichten. 
5. 45. 
adsäte 1 Das Personengeld wird erhoben, entweder 
“ l“ “7. u) nach der 6 dem keschen mit der Post zurückzulegenden Meilen- 
zahl, unter Anwendung des für den Cours pro Meile angeordneten 
Sahes, oder 
5) nach dem für einen bestimmten Cours angeordneten Local. Satze. 
'II Das Personengeld kommt bel der Meldung bis zum Bestimmungs- 
iee zur Erhebung, so fern dieser auf dem Course liegt und sich daselbst eine 
Pos- Anpan befindet. 
III Mill der Reisende seine Reise über den Cours hinaus oder auf einem 
Seiten-Course fortsetzen, so kann das Personengeld nur bis zu dem Endpunkte 
oder bis zu dem Uebergangspunkte des Courses erlegt werden; der Reisende 
kann auch nur bit zu diesen Punkten das Passagier-Billet erhalten und muß 
ich dort wegen Fortsehung der Reise von Neuem melden und einen Platz lösen, 
so aen nicht wegen DInch,Echebu des Personengeldes Einrichtungen getroffen 
worden sind. 
rmx IV Für Plätze, welche bei einer Post-Anstalt zur Reise bis zu einem 
zwischen zwei Stationen auf dem Course gelegenen Orte (Zwischenorte) genom- 
men werden, kommt, gleichviel, ob sich in diesem Zwischenorte eine Post-Anstalt 
befindet oder nicht, da Personengeld nach der wirklich zurückzulegenden Meilen- 
zahl, als Minmum jedoch der Vetrag für eine halbe Meile, zur Erhebung.
	        
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