Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1868. (17)

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Formular zum Corressionsverzeichuiß. 
  
  
  
  
  
7 Saeim uer Ar. Behörde, Datm der- 
##4 Name. Heimathsort. Aer.e Gnh 1 rldeb — 
5 Ssi end +% hai. hmt. 
Erlänterungen: 
Die zu dem Formular B. für die Anmeldungsverzeichnisse gemachten Bemerkungen gelten auch hier, 
soweit sie anwendbar erscheinen. 
In der Spalte für Bemerkungen ist vorkommenden Falls die dingliche Eigenschaft der Concession, 
ferner sind darin etwaige besondere Conceisionsbedingungen, bei den Concessionen für Auswanderungsagenten 
deren Vollmachtgeber nach Firma und Wohnort anzugeben. 
Das Verzeichniß hat sich nur auf solche Gewerbe zu erstrecken, die nach der neuen Gewerbeverfafsung 
concessionspflichtig sind, nicht auf solche, zu deren Betrieb nach den Bestimmungen der letzteren nicht mehr 
Concession erforderlich ist, hinsichtlich der noch vorhandenen Concessionen, desgleichen nicht auf solche, die der 
Gewerbeordnung, nach §. 1. derselben gar nicht unterfallen.
	        
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