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Die Zonen werden nach einem Prineip gebildet, vermöge dessen die erste Zone
gegen 11 bis 18, die zweite Zone gegen 44 bis 52 Meilen direcher Entfernung begreist.
Die Gebühren können auch in der betrestenden Landeswährung entrichtet werden.
Die für die subinnasehu mahgebenden Tarife liegen bei jeder Telegraphen-
Station dem Publikum zur Einsicht a
m Verkehr mit u- des Deutsch-Oeslerreichischen Telegraphen-Voreins
(owie und nus den lektens ienechen Loanden) beträgt die Gebühr
sũr die 1. Zone his zu 10 Moi ... si-
» 2... ũbor 10 bis # (Mesien- 1 „
3. eilon ... »
FükclcaVol-licht-Inl»du-castaatcnsleshaolnmäes beträgt die Norddentsche
Gebühr ohne HRücksicht auf die Kulfernung 20 Sgr. (unbeschndet jedoch solcher ab-
weichenden Taril-Hestimmungen, velche mit E— HRegierungen für den Verkehr
mit den r Smaien vereinbart sind oder noch vereinburt werden sollien).
ier Gebühr treten die nach dem büter#instomala Tarile zu berechnenden
Tonlinaincken Gobohm ren.
Diese Sätze Huden für Depeschen bis 2n 20 Worten Anwondung. Bei lũn-
Feren Depeschen tritt sũr jede solgenden 10 Worte oder den überschiessenden Theil
von 10 Worten ein Zuschlag zur Hallle des einfachen Satzes ein.
S. 13.
Bestimmung der Wortzahl.
Bei Ermittelung der Wortzahl einer Depesche Behufs der Tarifirung werden
folgende Negemn beobachlet:
1) Alles, was der Aufgeber in das Original seiner Depesche Behufs der
Beförderung schreibt, wird bei Berechnung der Taxe mitgczählt. Dahin
gehören auch die Angaben über frankirte Antworten, nachzusendende oder
recommandirte Depeschen und Weiterbeförderung. Dasselbe gilt von der
Beglaubigung der Unterschrift.
2) Das Maximum der Länge eines l wird auf 7 Silben festgesetzt und
der Ueberschuß wird für ein Wort gezä
3) Bei Verbindungen von Mörtern eh Bindestriche werden die einzelnen
Wörter gezã ählt.
4) Wenn — Wörker mittelst Apostrophirung zusammengezogen sind, z. B.
l'un, qu'il, IIEurope, so ist jedes der beiden Wörter besonders zu
zählen.
5) 5½ Namen von Städten und Ortschaften, Straßen, Plätzen, Boulevards,
die Eigennamen von Personen, Titel, Vornamen, Partikel und Eigenschafts-
Vezeichnungen - nach der Zahl der zum Ausdruck derselben gebrauch-
ten Wörter gezählt
6) Die in Ziffern bechrnen Zahlen werden für so viele Wörter gezählt,
als sie Gruppen von fünf Ziffern enthalten, nebst einem Worte mehr für
den etwaigen —’“
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