I.. Anhalt.
Haupt. Steucramt Dessau, Zollabfertigungsstelle Wallwiczhafen bei Dessau.
Geht Rohzucker, für welchen der Zollpflichtige den Zollsatz von 5 Thlrn. für den
Centner nicht entrichten will, bei einer anderen Jollstelle, als den oben bezeichneten ein,
so ist, falls die Absertigung unter Begleilschein-Controle auf eine kompetente Zollstelle
nicht beantragt wird oder dem Eingangsamt die Befugniß zur Begleilscheinausfertigung
mangelt, der eingeführte Zucker auf dem kürzesten Wege unter Zoll-Controle in das
Ausland zurückzuschaffen.
iu Beireff der Controle der Verwendung zollfrei einzulassender Melasse zur
Branntweinbereitung kommen die in der Anlage A. enthaltenen Bestimmungen zur
Anwendung.
2.
u 8. 3 des Gesetzes.
Die Ausfuhr von Zucker, mit dem Anspruch auf Zoll= oder Steuervergütung kann,
bis auf weitere Bestimmung des Bundesraths des Zollvereins, über die nachstehend
bezeichneten Aemter erfolgen:
A. Preußen
Stetlin, Haupt-Zollamt Stralsund, Haupt-Steueramt Breslau,
Görlitz, Haupt-Steneramt Halle, Hawpt- Steueramt Magdeburg,
für die ausländischen Gegenstände Berlin, Vereinsländisches
Hamburg, Haupt-Zollamt Kiel, Haupt-Zollamt Flensburg,
Haupt-Zollamt Bremen, Haupl- Steueramt für ausländische
B. Bayern.
Haupt-Zollamt Regensburg, Haupt-Zollamt Ludwigshafen a. Rh.
C. Sachsen.
Haupt-Zollamt Zittau, Haupt-Zollamt Leipzig, Haupt- Steueramt Dresden.
D. Württemberg.
Haupt-Zollamt Friedrichshafen.
E. Baden.
Haupt-Zollamt Mannheim.
F. Großherzogthum Hessen.
Haupt--Zollamt Mainz.
G. Mecklenburg- Stwen.
Haupt-Steueramt Nostock, wvo ann! . Wiemar.
I. Anhalt.
Haupt-Steueramt Dessau, gellejensahan . Wallwitzhafen bei Dessau.
mit dem Anspruch auf Zoll= oder Steuervergütung auszuführende Zucker
ist. mitunt einer nach beiliegendem Schema in einfacher Ausfertigung abgugebenden
18°
4.
8.
DJ
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