Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1869. (18)

I.. Anhalt. 
Haupt. Steucramt Dessau, Zollabfertigungsstelle Wallwiczhafen bei Dessau. 
Geht Rohzucker, für welchen der Zollpflichtige den Zollsatz von 5 Thlrn. für den 
Centner nicht entrichten will, bei einer anderen Jollstelle, als den oben bezeichneten ein, 
so ist, falls die Absertigung unter Begleilschein-Controle auf eine kompetente Zollstelle 
nicht beantragt wird oder dem Eingangsamt die Befugniß zur Begleilscheinausfertigung 
mangelt, der eingeführte Zucker auf dem kürzesten Wege unter Zoll-Controle in das 
Ausland zurückzuschaffen. 
iu Beireff der Controle der Verwendung zollfrei einzulassender Melasse zur 
Branntweinbereitung kommen die in der Anlage A. enthaltenen Bestimmungen zur 
Anwendung. 
2. 
u 8. 3 des Gesetzes. 
Die Ausfuhr von Zucker, mit dem Anspruch auf Zoll= oder Steuervergütung kann, 
bis auf weitere Bestimmung des Bundesraths des Zollvereins, über die nachstehend 
bezeichneten Aemter erfolgen: 
A. Preußen 
Stetlin, Haupt-Zollamt Stralsund, Haupt-Steueramt Breslau, 
Görlitz, Haupt-Steneramt Halle, Hawpt- Steueramt Magdeburg, 
für die ausländischen Gegenstände Berlin, Vereinsländisches 
Hamburg, Haupt-Zollamt Kiel, Haupt-Zollamt Flensburg, 
Haupt-Zollamt Bremen, Haupl- Steueramt für ausländische 
  
   
B. Bayern. 
Haupt-Zollamt Regensburg, Haupt-Zollamt Ludwigshafen a. Rh. 
C. Sachsen. 
Haupt-Zollamt Zittau, Haupt-Zollamt Leipzig, Haupt- Steueramt Dresden. 
D. Württemberg. 
Haupt-Zollamt Friedrichshafen. 
E. Baden. 
Haupt-Zollamt Mannheim. 
F. Großherzogthum Hessen. 
Haupt--Zollamt Mainz. 
G. Mecklenburg- Stwen. 
Haupt-Steueramt Nostock, wvo ann! . Wiemar. 
I. Anhalt. 
Haupt-Steueramt Dessau, gellejensahan . Wallwitzhafen bei Dessau. 
mit dem Anspruch auf Zoll= oder Steuervergütung auszuführende Zucker 
ist. mitunt einer nach beiliegendem Schema in einfacher Ausfertigung abgugebenden 
18° 
4. 
8. 
DJ 
—
	        
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