Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1869. (18)

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34. Bekanntmachung, 
die Liquidationen der Gemeinden über Militärleistungen betreffend. 
  
Nachdem in Gemäßheit des §. 11 der Beilage A. zum Quartierleistungs- 
Gesetz vom 25. Juni 1868 (Bundesgeseyblatt vom Jahre 1868 p. 523) die bisher 
besonders bewirkte vLiquidation für Lagerstroh, Heizung und Brleuchtung zu den nach S. 7 
genannter Beilage Seitens der Communen zu stellenden Wacht= un d Arrestlokalen in 
Wegfall gekommen ist, werden diese vokale künftig Seilens der Truppen in die auszu- 
ftellenden Quartierbescheinigungen aufgenommen werden und sind die dafür zu leistenden 
Entschädigungen von den Communen in die auf Grund jener Vescheinigungen aufzustellen- 
den Servieliquidationen ebenfalls mitaufzunehmen, so daß es einer Treunung der Ligqui- 
dationen über Servis die ulerbrigung der Mannschaften und für die Wacht- und 
Arrestlokale nicht mehr b 
ies wird unter ### auf Unsere Bekanntmachung vom 17. April v. J. 
(Gepesaet p. 145) aus Veranlassung einer Miltheilung der Intendantur des 
Königlich Preußischen IV. Armee-Corps zu Magdeburg zur Nachachtung andurch bekannt 
gemacht. 
Greiz, den 14. September 1869. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung daselbst. 
M. Kunze 
*ril 
Bruno Wen.
	        
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