Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1869. (18)

5. Bekanntmachung, 
die Excommunalisirung des Rittergutes Dörflas 
betreffend. 
In Folge eines von dem dermaligen Besitzer des Rittergutes Dörflas mit Bezug- 
nahme auf den Anhang sub O des Gesetzes vom 28. März vorigen Jahres auher 
gestellten Antrags auf Excommunalisirung seines Rittergute# ist das Rittergut Dörflas 
als eigner Gemeindebezirk constituirt worden. 
Solches wird unter Hinweis auf die in der obengedachten Geseyzesstelle enthaltenen 
Bestimmungen zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Greiz, den 21. Januar 13869. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung daselbst. 
Dr. Herrmann. 
Bruno Merz.
	        
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