8g. 23.
Bestellung durch Telegraphenboten.
Der Bote hat die Depesche nebft Eupfangsschein ohne Aufenthalt nach der Woh-
nung des Adressaten resp. nach der in der Depesche bezeichneten Adresse oder nach der
Post zu bringen und sich bei Abgabe derselben zu überzeugen, daß die richtige Zeit und
Unterschrift in die Empfangsbescheinigung eingetragen ist.
Dem Boten ist die Annahme von Geschenken untersagt.
Zur Bescheinigung der Abgabe einer Staatodepesche kann, wenn nicht eine besondere
schriftliche Verfügung barũber getroffen ist, nur der Vorsland der betreffenden Behörde,
oder in dessen Abwesenheit sein Stellvertreter als berechtigt angesehen werden.
Frivat-Depeschen können, wenn der Adressat von dem Boten nicht zu Hause an-
getroffen wird, entweder an ein erwachsenes Mitglied seiner Familie, oder an dessen
Geschäftsgehülfen, Dienerschaft, Gast= oder Hauswirthe abgegeben werden, insofern derselbe
nicht für derartige Fälle einen besonderen Empfänger der Station schriftlich zihet
gemacht, oder der Aufgeber verlangt hat, daß die Zustellung nur in die Hände
Apressaten staltfinden solle.
In allen Fällen, wo der Bote den Mdressaten nicht selbst antrifft und die Depesche
einem Anderen aushändigt, hat der Lettere in der Empfangsbescheinigung seiner eigenen
Namensunterschrist das Wort „für" und den Namen des Adressaten beizufügen.
S. 24.
Unbestellbare Depeschen.
Von der Unbestellbarkeit einer Depesche und den Gründen der Unbestellbarkeit wird
der Ausgabestation telegraphische Meldung gemacht.
Ist eine Depesche unbestellbar, weil der Adressat in seiue Wohnung nicht angetrof-
fen worden ist, die Depesche auch nicht an eine der im §. 23 Al. 4 erwähnten Personen
hat ausgehändigt werden können, so wird dieselbe bei der Adreßstation aufbewahrt, in
der Wohnung des Adressaten aber eine bezügliche Anzeige zurückgelassen.
Hat sich innerhalb sechs Wochen der Adressat zur Empfangnahme der Depesche nicht
gemeldet, jo wird solche vernichtel.
In gleicher Weise wird mit „burenu restant“ Depeschen verfahren.
Hat eine semaphorische Depesche innerhalb 30 Tagen nach ihrer Aufgabe dem
Adrewschisfe nicht übermittelt werden können, sy wird sie als unbestellbar zurückgelegt.