Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1870. (19)

39 
Gesetzsammlung 
für 
das Fürstenthum Reuß älterer Linie. 
V5. 
(Ancgegeben den 5. Juli 1870.) 
  
12. Bekanntmachung, 
die Ertheilung der Rechte milder Stiftungen an die Sparkasse 
zu Fraureuth 
betreffend. 
Mittelst Höchstlandesherrlicher Signatur vem 1. dieses Monats sind den von Fürst= 
licher Landeeregierung bestäligten Statuten einer Sparkasse zu Fraureuth alle gesetzlichen 
Rechte und Wohlthaten milder Stiftungen ertheilt und ist die in &. 11 des Statuts ent- 
haltene Bestimmung, 
daß die eingezahlten Gelder nebst Zinsen, sewie die im Besite der Sparkassen- 
verwaltung befindlichen Sparkassenbücher keiner Inhibition unterliegen, 
genehmigt worden. 
Dies wird hiermit zur Nachachtung bekannt gemacht. 
Greiz, den 9. Juni 1870. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung daselbst. 
Mensel. 
Bruno Merz
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.