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Anmeldung
über Branntwein-Ausfuhr, für welche die Steuervergütung
beansprucht wird.
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die Anmeldung ist vorgelegt Die Anmeldung ist abgegeben in
Unihlat. (Verlin), am
zn unter W des Ammelde= laut Abfertigungs-Register
Registers eingetragen. (Unterschrift.)
(Cöpnick), den t#e#n Die Revision übernehmen (N. u. N.)
Königliches (Unter). Steuer-Amt. (Unterschrist.)
(Stempel.) (Unterschrift.) Hierzu ist ein Uebergangsschein W.
auf das Amt zu ertheilt.
(Die) unterzeichneteln) (Kaufleute Gebrüder N.) meldeln) hiermit dem Königlichen
(Unter-Steuer)-Amte in (Cöpnick), im Bezirke des Königlichen Haupt-(Steuer)-Amtes in
(Potsdam), daß (sie) beabsichtigeln), den umseitig näher deklarirten inländischen Brannt-
wein innerhalb der nächsten (drei Tage) dem Königlichen (Haupt-Steuer-„Amte (für aus-
länd. Gegenstände in Berlin) zur Abfertigung zu gestellen, demnächst (mittelst der
Eisenbahn) über das (vereinsländische Haupt-Zoll-)Amt in (Hamburg) nach (England)
auszuführen und trageln) darauf an, ihlnen) nach erfolgter Ansfuhr und auf Grund der
diesfälligen Bescheinigungen die angeordnete Steuervergütung zu gewähren.
(Cöpnick), den len
(Unterschrift der Versender.)
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