Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1871. (20)

91 
Anmeldung 
über Branntwein-Ausfuhr, für welche die Steuervergütung 
beansprucht wird. 
— —— — 
die Anmeldung ist vorgelegt Die Anmeldung ist abgegeben in 
Unihlat. (Verlin), am 
zn unter W des Ammelde= laut Abfertigungs-Register 
Registers eingetragen. (Unterschrift.) 
(Cöpnick), den t#e#n Die Revision übernehmen (N. u. N.) 
Königliches (Unter). Steuer-Amt. (Unterschrist.) 
(Stempel.) (Unterschrift.) Hierzu ist ein Uebergangsschein W. 
auf das Amt zu ertheilt. 
(Die) unterzeichneteln) (Kaufleute Gebrüder N.) meldeln) hiermit dem Königlichen 
(Unter-Steuer)-Amte in (Cöpnick), im Bezirke des Königlichen Haupt-(Steuer)-Amtes in 
(Potsdam), daß (sie) beabsichtigeln), den umseitig näher deklarirten inländischen Brannt- 
wein innerhalb der nächsten (drei Tage) dem Königlichen (Haupt-Steuer-„Amte (für aus- 
länd. Gegenstände in Berlin) zur Abfertigung zu gestellen, demnächst (mittelst der 
Eisenbahn) über das (vereinsländische Haupt-Zoll-)Amt in (Hamburg) nach (England) 
auszuführen und trageln) darauf an, ihlnen) nach erfolgter Ansfuhr und auf Grund der 
diesfälligen Bescheinigungen die angeordnete Steuervergütung zu gewähren. 
(Cöpnick), den len 
(Unterschrift der Versender.) 
15“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.