Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1871. (20)

b. wenn eine schriftliche Ausfertigung mit 
Erinnerung nothwendig ist —. 
Für Verweigerung einer Bauerlaubniß oder 
n des Baurisses, incl, der Bascheirun —. 
4) Sür Aufnahme eines Protokolls . —. 
5) Für eine Lokalbesichtigung durch den Techniker: 
a. wenn damit die Absteckung des Bau- 
platzes verbunden wird —. 
b. ohne Absteckung des Bauplahes —. 
Anmerkung 1. Erfolgt die Expedition außer- 
halb des Wohnortes, erhält der Techniker überdies: 
a. an Auslösung auf den Tag 
und 
b. den „Auswan für Fortkommen: 
l# bei Benutzung der Eisenbahn nach 
der zweiten Wagenklasse; 
bb. in anderen Fällen nach den Sätzen 
der Personenposl; 
cc. wo keine Postverbindung vorhanden, 
nach dem wirklich bestriltenen Roß- 
und Fuhrlohne. 
Anmerkung 2. Werden mehrere Vokalbesich- 
tigungen an einem Tage vorgenommen, so sind die Säte 
für Auslösung und Fortkommen auf die verschiedenen 
Expeditionen gleichmäßig zu repartiren. Die Besich- 
tigungen und Revisionen sind zu Ersparung von Kosten 
mööglichst zu combiniren. 
Anmerkung 3. Im Falle der Absteckung 
des Bauplatzes hat der Baunnternehmer den Aufwand 
für Keltenziehen, an Pfählen und für das Einsetzen der 
fähle aus eignen Mitteln zu tragen, insoweit nicht an- 
dere Personen ihres concurrirenden Interesses wegen zur 
antheiligen Mitübertragung verpflichtet find. 
6) Für die regelmäßige Revision des Baues nach 
dessen Vollendung durch den Landesbaubeamten nebsi 
Anzeige darüber 
Sgr. Thlr. Sgr. 
20. » l.l(). 
15. 9 1I. —. 
10. "“ 2. —. 
7) Für eine botalbesichügung. des - 1 durch Bauwidrigkeiten, 
Differenzen oder andere besondere Umstände veranlaßt werden, 
gelten die Bestimmungen
	        
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