b. wenn eine schriftliche Ausfertigung mit
Erinnerung nothwendig ist —.
Für Verweigerung einer Bauerlaubniß oder
n des Baurisses, incl, der Bascheirun —.
4) Sür Aufnahme eines Protokolls . —.
5) Für eine Lokalbesichtigung durch den Techniker:
a. wenn damit die Absteckung des Bau-
platzes verbunden wird —.
b. ohne Absteckung des Bauplahes —.
Anmerkung 1. Erfolgt die Expedition außer-
halb des Wohnortes, erhält der Techniker überdies:
a. an Auslösung auf den Tag
und
b. den „Auswan für Fortkommen:
l# bei Benutzung der Eisenbahn nach
der zweiten Wagenklasse;
bb. in anderen Fällen nach den Sätzen
der Personenposl;
cc. wo keine Postverbindung vorhanden,
nach dem wirklich bestriltenen Roß-
und Fuhrlohne.
Anmerkung 2. Werden mehrere Vokalbesich-
tigungen an einem Tage vorgenommen, so sind die Säte
für Auslösung und Fortkommen auf die verschiedenen
Expeditionen gleichmäßig zu repartiren. Die Besich-
tigungen und Revisionen sind zu Ersparung von Kosten
mööglichst zu combiniren.
Anmerkung 3. Im Falle der Absteckung
des Bauplatzes hat der Baunnternehmer den Aufwand
für Keltenziehen, an Pfählen und für das Einsetzen der
fähle aus eignen Mitteln zu tragen, insoweit nicht an-
dere Personen ihres concurrirenden Interesses wegen zur
antheiligen Mitübertragung verpflichtet find.
6) Für die regelmäßige Revision des Baues nach
dessen Vollendung durch den Landesbaubeamten nebsi
Anzeige darüber
Sgr. Thlr. Sgr.
20. » l.l().
15. 9 1I. —.
10. "“ 2. —.
7) Für eine botalbesichügung. des - 1 durch Bauwidrigkeiten,
Differenzen oder andere besondere Umstände veranlaßt werden,
gelten die Bestimmungen