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Diejenigen Theile der Umfassungen der Gebäude sub b, c, 4 und c, welche
sich nicht in der vorgeschriebenen Entfernung von der Nachbargrenze und den
anderen Gebäuden des Gehöfteo befinden, sind massiv (F. 27) und zwar bei
einer Entfernung von weniger als 1 Meter 70 Centimeter von der Nach-
bargrenze als Brandmauern (F. 32) herzustellen. Ist das Terrain jenseits
der nachbarlichen Grenze bis auf eine genügende Entfernung unbebaut und von
der Art, daß eine nähere Bebauung nicht zu erwarten steht, so kann die Vau-
polizeibehörde nach ihrem Ermessen von dem theilweisen Massivbaue und von
dem vorgeschriebenen Abstande von der Nachbargrenze entbinden:
I) bei Garkenlauben.
Bei allen diesen Entfernungen ist ohne Unterschied der Abstand maßgebend, welcher
von der Umfassungswand des Gebäudes statlfindet, und sind unter den bei b gedachten
kremden Gebäuden auch solche zu verstehen, welche jenseite des städtischen Gebiets auf
Dorfflur stehen.
Stärke der
8. 30.
Die Stärke der massiven Umfassungen, einschließlich der Dachmauern, hat sich- "
nach der Beschaffenheit der in Anwendung kommenden Materialien, der Construktion, der laslungen
Dimensionen (der Höhe der Stockwerke und deren Zabl) und der Bestimmung de# Ge
bäudes zu richten. Bei allen mehrstöckigen Gebäuden, deren Stockwerke nicht über 3
Meter 40 Centimeter Höhe haben, müssen die freistehenden massiven Umfassungen wenigstens
solgende Stärken erhalten und zwar kei Mauern:
n.
von gebrannten Ziegeln
in gewöhnlichen Dimensionen
im Dache 12 Centimeter, " i. 1½ Stein, mit Scäun von 25 beziehendlich
36 Centimeter, l. i. 1 bis 1½ Stein
im I. Stockwerke von oben bere huen 25 Cenlimeter, d. i. 1 Stein Stärke,
„2. und 3., * 38 Centimcter, d. i. 1½2 Stein Siärke,
„4. und 5., „ „ » 51 Centimeter, d. i. 2 Stein Stärke.
b.
von Bmuhsteinen:
im Dache 45 Centimeter,
im I. Stockwerke, von oben gerechnet, 45 Centimeter,
51
n 2. n * r*l- n u
n 3. „ n "„ 7 58. *
* 1. n n „ 64 "
71
Die —m-o müfssen und war da, wo ed aus führbar ist, zu beiden
Geiten hin entsprechend stärker (breiter) werden, als die darauf zu stehen kommenden
auer
die vorslehenden Minimalstärken der Umfassungen sehen voraus, daß die betreffenden
Materialien wenigstens eine mittlere Festigkeit und gehörige Lagerhaftgkeit boten auch