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8. 43.
un Mit Kalk= oder Lehmdecken zu versehen siud:
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(Feuerbetrieb);
bh. die zu Wohnungen und deren Zugängen bestimmten, und alle sonst mit
Feucrungen versehenen, oder zu Einfeucrungen deenenden N welche nicht
mehr als 2 Meter 80 Centimeter Höhe im Lichten
Bei den Decken der Näume u und b müssen die Hohhschen volstäneg mit über-
zogen sein.
c. alle übrigen Ställe, welche nicht zu den S. 42, c gedachten gehören;
d. die Einseucrungs= oder Heizräaume, beziehendlich Brennküchen genannt, vor
den gewöhnlichen Ziegel-, Kalk- und Töpferösen, Porzellan-, Glas= und
dergleichen Oefen, sowie vor ähnlichen Oesen zur Bearbeitung unbrennbarer
Stoffe und der Metalle in dem Falle, wenn sich dieselben nicht unmittelbar
unker dem offenen Dachgebälke befinden und die Entfernung des nächsten
Holzwerks über der Einfeuerungsöffnung nicht wenigstens 2 Meter 80 Cen-
timeter beträgt.
Zür Dampfkesselanlagen ingleichen für Gasanstalten werden besondere Beslim-
mungen getroffen.
8. 44.
Fehlböden de Die Balkenlagen über ungewölbten Wohnungs., Trocken- oder Stallräumen sind,
eseen wenn die Decken dieser Räume nicht aus ganzem Windelboden bestehen, mit Fehlböden,
d. i. mit Lehmausstakung oder Schwarten. oder Vreleinschub zu versehen, auf welche
letztere Lehm.Estrich oder eine Auosüllung von Schut bis zur Balkengleiche zu
bringen ist.
r r-1 Keine Einfenerung darf unmittelbar vom Freien, vielmehr muhß jede von einem
Er geschlossenen Raume aut erfolgen. Ob und in welcher Weise biervon, je nach Beschaffen-
heit und Lage der Feuerung, abgesehen werden kann, unterliegt in jedem einzelnen Falle
der Entschließung der Vangosgelbepbroe nach Vefinden auf Gun technischen Gutachteno.
ungeräume.
Scho#ustein- Alle Schornsteine sind, soweit nur icgend thunlich, massiv zu gründen und mög-
Wm- düt lothrecht mit Vermeidung jeder Aufsaltelung, Fassung und Anlehnung an Holzwerk,
on behran nten Ziegeln aufzuführen.
tt zu umgehende Schleifungen derselben sind nur auf gegründetem Mauer-
werke, daralf ruhenden Eisenconstruktionen, Bögen, oder durch Gegeneinanderwölben zu
bewirken.
Bei den gewöhnlichen Schornsteinen ist der gewählte lichte Querschnitt für deren
ganze Höhe beizubehalten.
ie am Anfange des Schornsteins elwa erforderliche Erweiterung kommt hierbei
nicht in Betracht.
Werden Schornsteine zu den gewöhnlichen Wirthschafts- und dergleichen ähnlichen,