Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1871. (20)

188 
8. 43. 
un Mit Kalk= oder Lehmdecken zu versehen siud: 
« a.dieRänmczumTkocknenbrennt-ansStoffcvckmiltclflIånlllichetWäkme 
(Feuerbetrieb); 
bh. die zu Wohnungen und deren Zugängen bestimmten, und alle sonst mit 
Feucrungen versehenen, oder zu Einfeucrungen deenenden N welche nicht 
mehr als 2 Meter 80 Centimeter Höhe im Lichten 
Bei den Decken der Näume u und b müssen die Hohhschen volstäneg mit über- 
zogen sein. 
c. alle übrigen Ställe, welche nicht zu den S. 42, c gedachten gehören; 
d. die Einseucrungs= oder Heizräaume, beziehendlich Brennküchen genannt, vor 
den gewöhnlichen Ziegel-, Kalk- und Töpferösen, Porzellan-, Glas= und 
dergleichen Oefen, sowie vor ähnlichen Oesen zur Bearbeitung unbrennbarer 
Stoffe und der Metalle in dem Falle, wenn sich dieselben nicht unmittelbar 
unker dem offenen Dachgebälke befinden und die Entfernung des nächsten 
Holzwerks über der Einfeuerungsöffnung nicht wenigstens 2 Meter 80 Cen- 
timeter beträgt. 
Zür Dampfkesselanlagen ingleichen für Gasanstalten werden besondere Beslim- 
mungen getroffen. 
8. 44. 
Fehlböden de Die Balkenlagen über ungewölbten Wohnungs., Trocken- oder Stallräumen sind, 
eseen wenn die Decken dieser Räume nicht aus ganzem Windelboden bestehen, mit Fehlböden, 
d. i. mit Lehmausstakung oder Schwarten. oder Vreleinschub zu versehen, auf welche 
letztere Lehm.Estrich oder eine Auosüllung von Schut bis zur Balkengleiche zu 
bringen ist. 
r r-1 Keine Einfenerung darf unmittelbar vom Freien, vielmehr muhß jede von einem 
Er geschlossenen Raume aut erfolgen. Ob und in welcher Weise biervon, je nach Beschaffen- 
heit und Lage der Feuerung, abgesehen werden kann, unterliegt in jedem einzelnen Falle 
der Entschließung der Vangosgelbepbroe nach Vefinden auf Gun technischen Gutachteno. 
ungeräume. 
Scho#ustein- Alle Schornsteine sind, soweit nur icgend thunlich, massiv zu gründen und mög- 
Wm- düt lothrecht mit Vermeidung jeder Aufsaltelung, Fassung und Anlehnung an Holzwerk, 
on behran nten Ziegeln aufzuführen. 
tt zu umgehende Schleifungen derselben sind nur auf gegründetem Mauer- 
werke, daralf ruhenden Eisenconstruktionen, Bögen, oder durch Gegeneinanderwölben zu 
bewirken. 
Bei den gewöhnlichen Schornsteinen ist der gewählte lichte Querschnitt für deren 
ganze Höhe beizubehalten. 
ie am Anfange des Schornsteins elwa erforderliche Erweiterung kommt hierbei 
nicht in Betracht. 
Werden Schornsteine zu den gewöhnlichen Wirthschafts- und dergleichen ähnlichen,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.