Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1871. (20)

190 
wo gerd möglich, durch Einlegung einer starken Glasscheibe in die Dachfläche zu 
erleuchten 
8. 47. 
* ent Die gewöhnlichen besteigbaren Schornsteine haben eine Lichtweite von mindestens 
Frmiren 35 und 40 Centimeker an den Seiten zu erhalten und die rohe Mauerstärke ihrer Um- 
Schomstelne, fassungen, chinschiehlih des Kopses, muß mindestens 12 Centimeter betragen. 
2 öpfe der Schornsteine von Heringerer Wandstärke anzufertigen ist nur inso- 
weit —“i“ •8 dieselben außerhalb des Daches stehen und aus dem Ganzen entweder 
von Stein, gebranntem Thon oder andere feuerfesten Maleriale hergestellt werden. 
Außer den Naucheinmündungen und der am Fuße erforderlichen Einsteigethür dürfen 
in einem besteigbaren Schornsteine weitere Oeffnungen in dessen Wänden nicht angebracht 
werden. 
Kleine Oeffnungen behufs der Ventilation sind nur innerhalb der Stockwerke in 
Näumen, in welchen sich keine Vorräthe leicht brennbarer Stoffe befinden und unter 
Anbringung eines gehörigen Sicherungsapparats gegen das Funkenfliegen gestattet. 
Wird durch die Einsteigethür ein ausreichend dichter Verschluß bewirkt, so ist dadurch 
die Anbringung einer besondern Klappe oder eines absperrenden Schiebers (§F. 46) 
entbehrlich. 
Die Schornsteine zu stärkeren, als den gewöhnlichen wirthschaftlichen, sowie zu 
starken gewerblichen Feuerungen, wie Bäckereien, Brauereien, Brennereien, Töpfereien 
und dergleichen, müssen je nach dem Feuerbetriebe eine größere lichte Weite und beziehendlich 
Wandstärke als vorstehend angegeben, erhalten. 
. Die Höhe derartiger Schornsteine, deren größere Wandstärke und die Entfernung 
vom Holzwerke ist in jedem einzelnen Falle nach Maßgabe des Zweckes und der örtlichen 
Verhältnisse zu beurtheilen. 
F. 48. 
aesebssen Unbesteigbare, sogenannte russische Schornsteine sind nur in Gebäuden mit 
sür undestels, harter oder dieser gleichgestellter Bedachung gestatle 
ieselben dürfen nicht weniger als 14 sbsn nicht mehr als 27 Centimeter im 
urb oder im Quadrat im lichten Querschnitte erhalten. 
Für drei gewöhnliche Siubenfeuerungen genügt in der Regel eine Lichtweite von 
21 Geniinter Durchmesser. 
Die Wandstärke der Schornsteine muß bei innen und außen gleichvieleckigem oder 
rundem Querschnitte durchgängig wenigstens 12 Centimeter, bei außen quadratischem und 
innen rundem Querschnitte aber an der schwächsten Sielle wenigstens 10 Centimeter im 
rohen Aree betragen. 
Fuße eines jeden unbesteigbaren Schornsteins, welcher nicht von einem Rauch- 
fange 8* Kamine ausgeht, ist eine Reinigungsöffnung von der Breite des Schornstein- 
lichten und genügender Höhe anzubringen und entweder mit einer dichlschließenden guß- 
eisernen Thür oder einem dergleichen Schieber- oder beziehendlich Rußsammelkasten zu 
versehen. 
bare 
Schornsteine.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.