Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1871. (20)

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Feste Einfriedigungen sind mit den öffentlichen Plätzen, Gassen, Straßen und Hestten 4 
Wegen, wenn sie sich dicht an denselben besinden, gleichlaufend herzustellen. baue 
Bei den zwischen nochtorgrmsus. —e Einfriedigungen von Holz sind Ein. 
die Säulen, Riegel und Nagelspitzen und bei dergleichen von Stein die Schäfte und Ab- Wre 
dachungen gegen das Grundstück des Eigenthümers der Einfriedigung, bei gemeinschaft. rotzrund- 
lichen Mauern hingegen die Schäfte und Abdachungen nach beiden Seiten zu kehren. füüdken
	        
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