Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1871. (20)

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Dorf N. N. 
Verzeich niß 
des daselbst sich aushaltenden Gesindes. 
  
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Johann Golllleb Mũller 2. Januar 1808. Gutsbesitzer Schmidt. Z3l. Decbr. 1870. 
aus Pohll# 23 Jahre alt, 
Johonne Nosine Erler aus 1. April 186. Pfarrer Herlel. 30. Seplbr. 18600. 
Crispendors. 19 Johre alt, 
  
  
  
  
  
Aumerkungen. 
1) Es ist in dem Verzeichnisse für jeden einzelnen Dienstboten hinlänglicher Raum 
zu lassen, um die mit dessen Diensten im Orle eingetretenen Veränderungen unter einer 
und derselben Nummer hinter einander eintragen zu können. 
2) Wenn ein Dienstbote den Ort verläßt, später aber wieder kommt, um daselbst 
anderweit in Dienste zu treten, so ist mit dem Eintrage in das Verzeichniß unter der- 
selben Nummer fortzufahren, bei hierzu ermangeludem Raume aber unler Hinweisung auf 
die frühere Nummer der Eintrag unter einer neuen Nuommer zu bewirken. 
3) Dem Verzeichniß ist ein alphabetisches Register beizufügen.
	        
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