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Gesetzsammlung
das Fürstenthum lan älterer Linie.
(usgegeben? den o. Il. 1873.)
32. Landtagsabschied
für den dritten ordentlichen Landtag.
Wir Heinrich der IZwei und Zwanzigste von Gottes Gnaden elterer
Linie satin Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz,
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c.
urkunden und fügen hiermit zu wissen.
Am Schlusse des ven Uns in Gemäßheit des §. 78 der Verfassungeurkunde *
berufenen dritten ordentlichen Landtags, eröffnen Mir, der Bestimmung in §. 68
Verfassungsurkunde entsprecheuk, dem Landtage Unsere Entschliehungen bezüglich der 6
gehabten Berathungen in * em.
Die Vorlagen an den Landtag
anlangent so haben W zum Theile bereits
A. Erledigung gesunden
1) durch besondere Dekrete, in welchen Unsere Entschließungen auf die Erklärungen
des s Landtags bereits ergangen sind,
a) in Betreff der Feststellung des Etats auf das Jahr 1874,
5) in Betreff der vorgelegten Etals auf die Jahre 1875 und 1876, deren
Berathung und Feststellung, zufolge eines motivirten, von Uns ge-
nehmigten Antrags des bandtags, einem im Jahre 1874 einzuberufenden
außerordentlichen Landtage vorbehalten wird,
IP) in Betreff des Besoldungsetats für die hiesigen Staatsbeamten,
sämmtlich durch Decrete vom 19. I. Mt
d) in Betreff der Gewähr einer Theuerungczulage an die Staatsbeamten
auf das Jahr 1
durch das - vom 13. Iid. Mts.,
durch Entgegennahme der Erklärungen des Landtags in Vetreff
a) uan zur Prüfung vorgelegten Landeskassenrechnungen auf die Jahre 1870,
1, 1872, rücksichtlich deren im Einverständnisse mit dem en
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