Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1875. (24)

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schriftliche Anzeige über die Befreiung von der Impfung unter Vorlage der ärztlichen 
Zeugnisse darüber an den Gemeindevorstand einzureichen, falls sie nicht vorziehen, diese 
Zeugnisse dem Impfarzt im Impftermin persönlich zu übergeben. Der Gemeindevorstand 
bat die an ihn abgegebenen Anzeigen und Zeugnisse dem Impfarzte im Termine 
vorzulegen. 
Die erfolgte öffentliche und besondere Bekanntmachung ist hierunter zu bescheinigen 
und diese Verzeichniß im Impftermin an den unterzeichnelen Impfarzt wieder abzugeben. 
Es verlieren Diejenigen, welche ihre impspflichtigen Kinder 5 zu den öffentlichen 
Jups= resp. Revisionsterminen sitlen den ut auf unentgeltliche Impfung. 
am 18 
Der Impfarzt 
Verzeichniß der Impfpflichtigen. 
Greiz, den 11. September 1875. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
FJaber. 
C. Penthes. 
32. Regi #s-Bekanntmach vom 13. September 1875, 
die zwischen dem Deutschen Reiche und Ossterreich- Ungarn abgeschlossene 
Uebereinkunft wegen behenseiliger Uebernahme Auszuweisender 
Zwischen dem Deusschen Reiche und der Ocsterrech- Ungarischen Monarchie ist bezüg- 
lich der Uebernahme Auszuweisender ein Abkommen getroffen worden, durch welches jeder 
 
	        
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