Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1875. (24)

Gesctsammlung 
für 
das Fürstenthum Reuß Aelterer Linie. 
X 13. 
(Ausgegeben den 28. Oktober 1875.) 
  
33. Regi ## Bekanntmach vom 9. Oktober 1875, 
die Ertheilung der Rechte einer juristischen Person an den Sterbekassenverein 
„Heimkehr“ in Pohlitz 
belreflend. 
Mittelst Höchstlandesherrlicher Signatur vom 8. dieses Monats sind dem Sterbe- 
kassenverein „Heimkehr“ zu Pohlitz auf geschehencs diesfallsiges Ansuchen die Rechte einer 
juristischen Person ertheilt worden. 
Greiz, am 9. Oklober 1875. 
Fürstlich not Landesregierung. 
Au . 
C. Verlbes. 
  
  
3a. Neglerungs-Bekauntmachung vom 14. Okkober 1875, 
die am 1. December dieses Jahres stattfindende Volkszählung und 
Aufnahme der Geverbestatistik 
belressend. 
Die für den 1. December dieses Jahres von dem Bundesrathe des deutschen 
Reiches angeordnete Volkszählung und gewerbestatistische Aufnahme ist von 
den Gemeindebehörden vorzunehmen, Letztere haben hierbei nach der nachstehenden In- 
struktion, welche ihnen später auch in Separatabdrücken nebst den erforderlichen Formu- 
laren zugehen wird, zu verfahren. 
Greiz, den 14. Oktober 1875. 
Fürstlich Neuß-Plauische Landesregierung. 
Faber. 
E. Per#thes. 
21
	        
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