Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1875. (24)

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unterwerfen, etwaige Unrichtigkeiten und Weglossungen aber nöthigenfalls durch Befragen 
der Bewohner der Haushaltung zu berichtigen und zu ergänzen. 
Herstellung der Ortslisten aus den Haushallungalisten. 
nachen die einzelnen Haushaltungs- resp. Extrahaushaltungslisten und Ge- 
werbefragebogen eprüft und etwaige Mängel soweit nöthig, auf Grund unmittelbarer, 
in den einzelnen Henohaliungen mündlich einzuziehender Erkundigungen befeitigt sind, ist 
unverzüglich die Ortbbrvöierungolift, zusammenzustellen. In dieselbe ist außer der Ve- 
zeichnung der einzelnen Häuser der Name des im Hause wohnenden Eigenkhümers oder 
Stellvertreters, die Namen der Poeoe die Zahl der Anstalten in jedem 
betreffenden Hause, die Nummer der Haushaltungsliste und der für die Anstalt ausge- 
gebenen Extrahaushaltungoliste, sowie eventuell deg Gewerbefragebogens und endlich das 
Hauptzählangterbehn einzutragen 
das Lehtere anbektrifft so sind für jede Haushaltung die in derselben an- 
wesenden Aesh (nach Liste a.) und die daraus abwesenden Mitglieder, (nach biste b.) 
summarisch sowohl für das männliche, wie für das weiiche “ zu verzeichnen. 
Alle mit einem Gemeindebezirke verbundenen oder dazu gehörigen einzeln ge- 
legenen Höfe, Güter, Mühlen, Weiler und sonstige bsehnnn Micheiiassenen sind bei 
jedem Orlte speciell namhaft zu machen, deren Bevölkerung auszuscheiden und besonders 
anzugeben. 
*: Sobald die Ortsliste aufgestellt und mit dem Zeugniß der Prüfung und Richtig- 
keit durch den Gemeindevorstand eventuell die Zählungscommission versehen, ist dieselbe 
nebst sämmtlichen Haushaltungslisten, Gewerbesragebogen und sonsligen Nachweisungen 
bis spälestens zum 20. December an das Hürstliche Landrathsamt hier, in den Ortschaf- 
ten der Herrschaft Burgk an das dortige Fürstliche Justizamt einzusenden, welche Behör- 
den das gesammte Malerial mit den elwa nöthig erschienenen Bemerkungen bis spätestens 
zum 31. Derenber. dem stakistischen Bureau zu Jena zu übermitteln hat. 
bei sind die Haushaltungslisten und die Gewerbefragebogen jedes Orts nach 
der Reihrofoce der Hauonummern, jedes für sich besonders zu ordnen und mit je 
einem Umschlage mit folgender Aufschrift zu versehen: 
Haushaltungslisten (Fragebogen zur Gewerbeaufnahme) 
in Gemäßheit der Volks= (Gewerbe.) zählung am 1. December 1875 
für 
eie#i 
Die Haushaltungslisten der zum Gemeindebczirt etwa gehörenden Orte, sowie 
einzeln gelegenen Höse, Güler, Mühlen rc. sind besonders zu legen und mit besonderem 
Umschlag und entsprechender Ueberschrift zu gerschen Ebenso sind die Exkrahaushaltungs- 
listen und die gewerblichen Fragebogen nach der Reihenfolge ihrer Nummern, jedes für 
sich, in einen besonderen Umschlag zu bringen und mit der entsprechenden Ueberschrift zu
	        
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