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15. Standesamtsbezirk Pöllwitz
umfassend d Ortschaften Pöllwitz, Schabrum und Wolfshayn;
6. Standegamtebezr Dob
umfassend ri Ortschaften Dobia, Labto beininden und Arusgrün;
7. Standesamtsbezirk Fröbersg
umfassend 8 Ortschaften Fröbersgrün, aunshren und Bernsgrün;
8. Standesamtsbezirk Erispen
umfassend der Ortschaften Crispendorf mit Neuß. Erkmannsdorf, Dörflas, Plothen, Neun-
dorf und bahnstangen;
9. Standesamtsbezirl Möschlitz
umfassend *r Shte Möschlitz. Burgk ám Burgkhammer (jedoch ohne Isabellengrün),
Grochwitz und Mönchgrün;
20. Silheoe. Remptendorf
umfassend zie Ortschaft Remptendorf;
I. Standesamtsbezirl Frieso-
umfassend Ortschaften Friesau, m— Röppisch mit dem dahin eingepfarrten
Isabellengrün und Rauschengesees
insgesammt mit Einschluß der zu den Gemeindezirken der genannten Ortschaften gehörigen
Weiler, Mühlen, einzelnen Häuser rc., sowie der an jene Gemeindebczirke sich anschließen-
den excommunalisirten Domanialgrundbesitzungen und Rittergũter.
Dies wird unter Bezugnahme auf die Bestimmung in §. 9 der Landesherrlichen
Verordnung vom 4. dieses Monats, die Ausführung des Eingangsgedachten Reichogesetzes
betreffend, andurch zur 177 en gebracht.
Greiz, den 7. November .
FütftlichRcuß-Pl.Landeskeqickung.
Faber.
Merz.