Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1875. (24)

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45. Landtagsabschied 
für den vierten außerordentlichen Landtag. 
Wir Heinrich der Zwei und Zwanzigste von Gottes Gnaden Aelterer 
Linie souveräner Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, 
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. 
urkunden und fügen hiermit zu wissen. 
Am Schlusse des von Uns einberufenen vierten außerordentlichen Landtags er- 
öffnen Wir, der Bestimmung in §. 85 der Verfassung entsprechend, dem Landtage Un- 
sere Erklärung bezüglich der stattgehabten Verathungen in Folgendem. 
ie Vorlagen an den Landtag anlangend, so hat 
a. der Gesetzentwurf, die Aufhebung der Stolgebühren von Aufgeboten und 
Tranungen betreffend, 
durch Entgegennahme der Erklärung über die beschlossene Ablehnung 
lich erledigt. 
Die Gesetze 
den Austritt aus der Landeskirche betreffend, 
ul die Abänderung der Bestimmungen über die von neuen Ehepaaren zur 
Landesschulkasse zu enkrichtenden Abgaben betreffend, 
betreffend Nachträge zu dem Gesetze vom 24. December 1852, zu der all- 
gemeinen Gebührentare vom 1. Februar 1853, sowie zu den geseblichen 
Verordnungen vom 10. Jannar 1853 und 22. Januar 1855 und zu der 
Gebührentaxe für die Verhandlungen in Strafsachen vom 12. September 
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werden mit den vom Landtage beantragten, von Uns genehmigten Ab- 
änderungen und Zusäten, publieirt werden. 
2) Wegen des bei Berathung des Gesetzentwurfs untker 1. a. vom Landtage ge- 
faßten Beschlusses, betreffend die den Geistlichen und Kirchendienern aus Lan- 
desmitteln zu gewährende Entschädigung für den denfelben bei Aufhebung der 
Aufgebotsgebühren und theilweiser Herabminderung der Tranungsgebühren 
u. s. w. entstehenden Ausfall am Diensteinkommen, ebenso 
3) wegen des, bei Berathung einer Petition des Gemeindevorstandes zu Greiz 
Betreffe des Einkommensteuergeseges vom 8. August 1870, vom bandtage 
gestellten Antrags, im Wege der Gesetzgebung die Befreiung der Sparkassen 
und gewisser gewerblicher Etablissements der Gemeinden von der Einkommen- 
steuer herbeizuführen, 
sind Unsere Entschließungen dem Landtage unterm heutigen Tage zu- 
gegangen.
	        
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