Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1875. (24)

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19. Keunzeichnung des 
Schlusses des Zu- 
hes( Schlußsignal). 
20. Es folgt ein Exkra- 
dug 
. Es kommt ein Ex- 
trazug in entgegen- 
gesebter Richtung. 
  
bei Tage: 
An der Hinter- 
wand des letzten 
Wagens eine 
rothundweiße 
runde Scheibe. 
Außer dem 
Schlußsignal 
eine grüne 
Scheibe oben 
auf der Hinter- 
wand des letzten 
Wagene oder zu jeder Seite 
desselb 
Eine grũne 
runde Scheibe 
vorn an der 
Lokomotive. 
  
  
bei Dunkelheit: 
An der Hinter- 
wand des letzten 
Wagens zwei 
nach vorn grün 
und nach hinten 
roth leuchtende 
Laternen. 
Für einzeln fahrende Lokomo= 
tiven auf der freien Bahnstrecke 
genügt eine roth leuchtende La- 
terne und bei Bewegung der 
Lokomoliven auf Bahnhöfen die 
Anbringung einer Laterne mit 
weißem Lichte am Anfange der 
Lokomotive und am Ende des 
Tenders, bei Tenderlokomotiven 
an beiden Enden derselben. 
Signal 19 mit 
der Abänderung, 
da eine der beiden 
vorgeschriebenen 
Laternen auch nach 
hinten grünes Licht 
zeigt. 
Für einzeln fahrende Lokomo- 
tiven genügt die Anbringung 
einer grün leuchtenden Laterne 
hinten. 
Eine grün 
leuchtende La- 
terne über den 
weiß leuchten- 
den Caternen 
vorn an der 
Uokomotive. 
 
	        
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