Gesetzsammlung
für
das Fürstenthum Reuß Aelterer Linie.
—
(Ausgegeben den 27. März 1875.)
6. Regicrungs-Verordnung vom 19. März
das der Elo Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft W Landes-
herrliche Privilegium zur Aufnahme einer Prioritäts-Anleihe von
6 Millionen Mark betref end.
Das der Sachsisch-Thüringischen Eental. Gesellschast unterm 18. dieses Menats
ertheilte Landesherrliche Privilegium zur Aufnahme einer Anleihe von 6 Millionen Mark,
hegen Ausgabe von auf den Inhaber lantenden Prioritäts-Obligationen, wird nachslehend
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Greiz, den 19. März 1875.
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung.
Kunze i. V.
Merz.
Prlvilegium
wegen Emission von Prioritäts -Obligationen der Schsisch= Thiringischn
Eisenbahn= Gssellschaft im Betrage von 6,000,000 Mark.
Wir Heinrich der Zwei und Zwanzigste von Gottes Gnaden Aelterer
Linie sonveräner Fürst Ncuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz,
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein rc.
urkunden hiermit:
Nachdem die Säsich-Tpürinzische i Gesellschaft auf Grund des in der
Generalversammlung ihrer Aktionäre vom Oktober 1874 gefaßten Veschlusses darum
nachgesucht hat, ihr zum vollständigen 1 der Bahn die Aufnahme eines Anlehens
von Sechs Millionen Mark gegen Ausstellung von auf den Inhaber lautenden und mit
10