Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1875. (24)

Schema C. 
Zinsleiste zur Prioritäts-Obligation 
der Süchsisch. veiische Eiseban -Gesellschaft 
Dreihundert Mark Reichswährung. 
Inhaber dieser Zinsleiste empfängt gegen deren Rückgabe nach vorgängiger öffent- 
licher Bekanntmachung die für die vorstehend bezeichnete Prioritäts-Obligation neu aus- 
zufertigenden Zinsscheine für die nächsten zehn Jahre, sofern nicht von dem Inhaber der 
Obligation bei dem Vorstande der kncrpichnen Gesellschaft rechtzeitig Widerspruch da- 
gegen erhoben wird. 
Greiz, den 
Süchsisch-Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft. 
(Stempel.) (Facsimile der beiden Mitglieder des Gesellschaftsvorstandes.) 
Eingetragen im Zinsleistenregister Fol. 
Der Rendan 
(Facsimile des Rendanten). 
17. Consistorial-Bekanntmachung vom 22. März 1875, 
einige Aenderungen in der Organisation des hiesigen Schullehrer-Seminars 
betreffend. 
Nachdem mit Höchster Genehmigung die Erweiterung des hiesigen Schullehrer- 
seminars durch provisorische Errichtung einer weileren Klaise beschlossen worden ist. wird 
in Abänderung der Bekannlmachungen vom 29. März 1860 (Gesetzsammlung S. 26) 
und vom 24. Juli 1863 (Gesetzsammlung S. 69) andurch das Folgende verordnet: 
ie Ausnahme in die Präparandenklasse erfolgt nach erfolgter Confirmation und 
erreichien 14. Lebensjahre. 
2. 
Aufnahme und Abgang erfolgen zu Ostern. 
Die entstehenden Bestimmungen der Vekanmtmachungen vom 29. März 1860 und 
vom 24. Juli 1863 werden hiermit aufgehoben 
Greiz, den 22. März 1875. 
Fürsllich Rauf-Plauisches Consistorium. 
aber. 
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