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FormulalI. B.
Zur Vornahme der in F. 1 unter 2 des Reichs-Impfgesetzes vom 8. April 1874
vorgeschriebenen öffentlichen unentgeltlichen Wiederimpsung bez. Revision der nachstehend
si
aufgeführten Schüler(innen) der Schule zu . .. ind als Termine anberaumt
.. »der zur Wiederimpfung,
B. . ., der zur biltan. der wiedergeimpften
Schuͤler(inne
Sie werden unter Bengnahme ei de Veleunmung in T 6 Mlin. 6 der Regie-
rungs-Verordnung vom 14. April 1875 mit dem Ersuchen bieron in Kenntniß gesetzt,
die nachstehend genannten iieberimwpipstrhugen Kinder Ihrer Schule zum Erscheinen in
diesen Terminen anzuhalten bez. dieselben, falls sie in den letzten fünf Jahren die
Blalternkrankheit bestanden haben, oder mit Erfolg geimpft worden sind, wegen Vor-
legung einer ärztlichen Vescheinigung darüber im Indtermine zu bescheiden. — auch na
Alin. 7 des angeführten Paragraphen und den F. 6 a. a. O. obigem Termine beizu-
wobhnen.
Die erfolgte Vorladung der wiederimpfpflichtigen Kinder zu den auberaumten
Terminen wollen Sie hierunter bekunden und mir dieses Formular sodann im Termine
zur Wiederimpfung wieder einhändigen.
......am.
Der Impfarzt
Verzeichniß "
der wieder zu impfenden Schüler(innen) der Schule zu