Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1878. (27)

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Gesetzsammlung 
das Fürstenthum gen Aelterer Linie. 
(Auehegeben am 24. #. 1878.) 
26. Regi sBekanntmach vom 24. Oktober 1878, 
die Ausführung des §. 29 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 gegen 
die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie betreffend. 
Unter Bezugnahme auf F. 29 des Reichsgesetzes rom 21. dieses Monats gegen 
die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie wird andurch bekannt gemacht, 
daß unter den in demselben vorkommenden Begeichnungen „Landespelizeibehörde“ sowie 
„Polizcibehörde“ datz Fürstliche Landrathsamt hier zu verstehen ist. 
Greiz, am 24. Oktober 1878. 
Fürstlich Reuß-Pl. Landesregierung. 
Faber. 
C. Pertbes.
	        
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