Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1880. (29)

Gesetzsammlung 
das Fürstenthum gaas Aelterer Linie. 
(0 
(Ausgegeben am 7. nn’-o 1880.) 
i o-Bekaunt vom 28. Angust 1 1880, 
die en der . 77 ronung für das Deutsche Neich 
vom 13. August 1880 betreffend. 
Einer Mittheilung des Herrn Reichokanzlers zufolge ist, Behufs Herbeisuhrung thun- 
lichster Uebereinstimmung der für den inneren Deutschen Telegraphen-Verkehr bestehenden 
Vorschriften mit den bezüglichen Bestimmungen der am 1. April in Kraft getretenen Lon- 
doner Ansführungs. Uebereinkunft zum internationalen Telegraphen-Vertrage, die Telegraphen= 
Ordnung vom 21. Juni 1872 einer Revision unterworfen und unterm 13. August eine 
neue Telegraphen-Ordnung erlassen worden. 
Die letere, welche mit dem 1. Okkober dss. Io. in Kraft trikt, wird hierdurch für 
das diesseitige Staatsgebiet zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Greiz, am 23. August 1 4 
Fürstlich Reuß-Pl. Laudesregiermg. 
Fab 
C. Perthes. 
Telegraphen Ordnung 
r das 
Deut#che Reich 
vom 13. August 1880. 
Auf Grund des Arlikels 48 der Reichoverfassung wird nachstehende Telegraphen= 
ordnung erlassen. 
S. 1. 
1 Die Benutung der für den öffentlichen Verkehr bestimmten Telegraphen steht 
Jedermann zu. Die Verwaltung hat jedoch das Recht, ihre Linien und Telegraphenan- 
stalten grihnese, ganz oder zum Theil für alle oder für gewisse Gattungen von Korrespon- 
denz zu schließ 
11 
Benuhung 
Telegraphen.
	        
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