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haben sämmtlich durch Entgegennahme der Erklärungen des Landtags ihre Erledigung
gesunden und werden die Geseze bezw. mit den vom handtag beantragten, von Uns ge-
nehmigten Abänderungen und Zusätzen veröffentlicht wer
Wir versichern Unsern getreuen Landtag 1 Hun- und Gnade und haben
zur Bekundung des Vorstehenden den gegenwärtigen
TLandtagsabschied
auefertigen lassen und nach Beidrückung Unseres Fürstlichen Insiegels eigenhändig
Gegeben Greiz, am 30. Seplember 1887.
(L. S.) Seinrich UIH
Faber.
1. Regierungs-Bekanntmachung vom 13. Oktober 1887,
/ über die Unterrichtskurse für Trichinenschauer betreffend.
Unter Bezugnahme auf die Rehierungo Verordung vom 9. Februar dieses
Jahres, die zwangsweise Etpführung der mikroskopischen Untersuchung des Schweine-
fleisches auf Trichinen betreffend, bringen wir nachstehend ein von uns beschlossenes
Regulativ über die zur Ausbildung der Trichineuschauer abzuhaltenden Unterrichtskurse
zur öffentlichen Kenntniß:
. Alljährlich und zwar während der Monate August oder September findet ein
Unterrichtskursus für Trichinenschau statt, an welchem Personen aus dem
Fürstenthume Reuß Aelterer Linie theilnehmen können, die das Trichinen-
schauen zu erlernen beabsichtigen und mindestens gewöhnliche Elementar-
bildung, unbescholtenen Ruf und gesunden Gesichtssinn besitzen.
. Ein solcher Kursus, dessen Dauer auf 8 Tage berechnet ist, wird von dem
Fürstlichen Landesthierarzte geleitet.
Der Unterricht besteht in Vorträgen über Bau und Gebrauch des
Milroskopes, Geschichte, Bau und Lebensweise der Trichinen und Finnen,
Trichinenkrankheiten beim Menschen und Schwein, Maßregeln gegen Infectionen,
gesetzliche Vorschriften über Trichinenschau im Fürstenthume Reuß Aelterer
Linie, sowie in praktischen Uebungen und Unterweisungen im Mikroskopiren,
besonders im Fleischuntersuchen auf Trichinen.
Der Unterricht geschieht unentgeltlich.
Die Anmeldungen zur Theilnahme an einem Kursus sind bei dem Fürftlichen
Landesthierarzte mündlich oder schriftlich zu bewirken
Personen, die sich während der Unterrichtszeit als unbefähigt zur Erlernung
und Ausübung der Trichinenschau erweisen, können ohne Weiteres von dem
Unterrichtertheilenden zurückgewiesen werden.
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