Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1890. (39)

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Form der Raifikation zu wählen, wodurch der Gegenstand der letzteren, ohne vollständige 
Einrückung der Vertragsartikel, hinlänglich genau bezeichnet wird, wurde auch gegen- 
wärtiges Protokoll in einem Exemplare nach geschehener Verlesung unterzeichnet und von 
dem Königlich preußischen Bevollmächtigten, unter dem Vorbehalt der alsbaldigen Mit- 
theilung beglaubigker Abdrücke an die übrigen Bevollmächtigten, nebst dem Vertrage, be- 
huss der weiteren Beförderung an das Königliche Geheime Staatsarchiv in Empfang 
genommen. 
G. w. o. 
(gez.) Schomer. VBollert. Stollberg. Ziller. Sonnenkalb. Scherl. 
Drechsler. b. Holleben. v. Geldern-Crispendors. Engelhardl.
	        
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