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23. Regi ## Bekanntmach vom 12. September 1892,
die Verleihung der Rechte einer juristischen Person an das vom hierläu-
dischen land= und forstwirthschaftlichen Hauptverein begründete „Heinrichs.
stift“ betreffend.
Mittelst Höchstlandesherrlicher Signatur vom 13. August dieses Jahres sind dem
vom hierländischen land- und forslwirthschaftlichen Hauptverein begründeten „Heinrichs-
stift“ die Rechte einer juristischen Person verliehen worden.
Dieß wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Greiz, den 12. September 1892.
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung.
v. Geldern -Crispendorf.
i. V.
Saupe.
24. Negi s-Bekanntmachung vom 27. September 1892,
die Errichtung ein —— au der bei der Neumühle über
Elster führenden Brücke betreffend.
Nachdem mit Höchster Genehmigung Serenissimi von Fürstlicher Landesregierung
beschlossen worden ist, zum Zwecke der Erhebung eines Brückengeldes von den die neu-
erbauke Brücke über die Elster bei der Neumühle passirenden Geschirren, Viehtransporlen
u. s. w. eine Brückengeldhebestelle an dieser Brücke zu errichten, so wird nachstehend der
säe diese Hebestelle in Geltung tretende Tarif behufs Nachachtung mit dem Bemerken
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die bezeichnete Hebestelle mit dem 1. Oktober
laufenden Jahres eröffnet werden wird.
Greiz, am 27. September 1892.
Fürstlich Neuß-Plauische Landesregierung.
v. Geldern= Crispendorf.
i. V. Saupe.
CTarif
für die rlerine der bei Acr. Aeumühle über die Elller
renden Brücke,
7y , fr jedes Pferd 8 Pfennige.
.„, für jeden Ochsen, duen- “ Kalb 5 „
C., für jedes Schaf, Schwe 2 "
d. für jeden angespannten Iugpino“ 2 »