Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1892. (41)

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für jeden Fall, sofern nicht nach anderen Vorschriften eine böbere Strafe verwirkt ist, von 
der unteren Venvaltungsbehörde mit einer Ordnungestrafe bis zu einhundert Mark belegt 
werden. Die Haftung für den durch die Zuwiderhandlung verursachten Schaden bleibt 
hierdurch unberührt. 
Vernichtung. 
8) Die Vernichtung von Marken (. 125 a. a. O.) erfolgt durch Abreißen oder 
völlige Unkenntlichmachung. Dabei ist auf die Quillungskarte handschriftlich oder unter 
Verwendung von Stempeln der Vermerk: . ) Matten vernichtet« sowie die Be- 
zeichnung der die Vernichtung vornehmenden Siell u seben. Die Vernichtung von 
Marken kann auch dadurch erfolgen, daß dieselben urt einen darauf gesetzten amtlichen 
Vermerk als ungültig erklärt werden. 
oler m die Zahl der vernichteten Marken elnzurücken. 
2. Landtagsabschied 
für den neunten ordentlichen Landtag. 
Wir Heiurich der Zwei und Zwanzigste von Gottes Gnaden Aelterer 
Linie souveräner Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, 
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. 2c 2c. 
verkünden und fügen hiermit zu wissen: 
Am Schlusse des von Uns auf den 26. November vorigen Jahres einberufenen, 
neunien, ordentlichen Landtags des Fürstenthums eröffnen Wir in Gemäßheit K. 85 der 
Verfassungsurkunde dem Landtage Unsere landesherrliche Enischließung über die von ihm 
gepflogenen Verathungen, Beschlußfassungen und geäußerten Wünsche in folgendem: 
A. Entgegennahme der von dem Landiage abgegebenen Erklärungen haben 
ihre Eileiigung bereits gefunden: 
1. Die Vorlage wegen Rrüsung! der Landeskassenrechnungen auf die Jahre 
1838-, 1859 und 1890, welche nach dazu erklärtem landständischen Ein- 
verständniß nach enwe P. 71 der Verfassungsurkunde mit Justi- 
fikationsvermerk versehen worden sind, 
2. Der Staatshaushalt auf die Zinanzperiode 1892, 1893 und 1894 und 
die demselben inserirten Poslulate wegen 
a. Vewilligung einer bereits zur V glangten an 
zulage für alle Staatsbeamte und einer dergleichen 28. Mä 
dieses Jahres zahlbar werdenden für Subaltsngenmteon
	        
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